UMFRAGE UNTER BUNDESTAGSABGEORDNETEN ZUM "EU-REFORMVERTRAG" VOM 22.04.2008

FRAGE 6. GIBT ES EIN EUROPÄISCHES STREIKRECHT?

RICHTIGE ANTWORT:

Nein, die Grundrechtecharta erkennt die Streikrechte der Mitgliedsstaaten an. Im EU-Recht gibt es aber keine Rechtsgrundlage für ein EU-Streikrecht.

Quellen: Grundrechtecharta EU, Artikel 28 Recht auf Kollektivverhandlungen und Kollektivmaßnahmen

ANTWORTEN DER ABGEORDNETEN:

Ströbele: Ich glaube nicht, nein.

Höfer: Nein.

Maurer: Nein.

Weiß: Es gibt kein europäisches Streikrecht, aber das Streikrecht ist eines der Arbeitnehmerrechte, die in Europa für alle garantiert werden müssen.

Korte: Nein.

Grund: Nein.

Schäfer: Es gibt natürlich kein sozusagen gemeinsames europäisches

Streikrecht. Es gibt aber in der Grundrechtecharta im Gegensatz zum Grundgesetz eine klare Anerkennung desse, dass Arbeitnehmer sich zusammenschließen und auch zur Wahrung von Arbeitsbedingungen

entsprechende Maßnahmen ergreifen können.

Die Antworten zum Nachhören (mp3, 160 kB)



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