UMFRAGE UNTER BUNDESTAGSABGEORDNETEN ZUM "EU-REFORMVERTRAG" VOM 22.04.2008
FRAGE 5. WAS BESAGT DER "EU-REFORMVERTRAG" ÜBER MILITÄRISCHE UND RÜSTUNGSFRAGEN?
RICHTIGE ANTWORT:
- er enthält eine Verpflichtung zur Stärkung der militärischen Fähigkeiten der
Mitgliedsstaaten
- es wird eine EU-Rüstungsagentur eingerichtet; heißt jetzt „Verteidigungsagentur“
Quellen: Konsolidierte Fassung des VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION Artikel 42 (ex-Artikel 17 EUV), S. 51
Entwurf des Bundestages zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, Art. 28a, S. 19.
ANTWORTEN DER ABGEORDNETEN:
Ströbele: Da ist meiner Meinung nach ein ganz großer Mangel, weil sich eine Klausel in dem Vertrag findet, in der die Vertragsstaaten aufgeordert werden, ihre Rüstungsaufwendungen zu erhöhen, zu verbessern. Das kritisiere ich sehr. Das habe ich schon nicht verstanden, wie das in einer Verfassung drinstehen kann und ich halte es auch hier für falsch. Und es wird eine Rüstungsagentur gebildet, die es ja jetzt schon weitgehend gibt und die in Zukunft unter anderen auch dafür sorgen soll, dass die Bestimmungen des EU-Vertrages weitgehend eingehalten werden.
Höfer: Über militärische Fragen ist zunächst mal beim Parlament eingerichtet worden ein auswärtiger Ausschuss mit einem Unterausschuss Verteidigung. Der hohe Repräsentant wird zuständig sein für europäische gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Und er ist relativ hoch angesiedelt. Auch da gilt nach den Verträgen von Nizza, die jetzt ratifiziert worden sind, die Frage der verstärkten Zusammenarbeit. Deswegen wird die Einstimmigkeit vorausgesetzt.
[Interviewer: Von Kritikern wird behauptet, der Vertrag würde eine
Aufrüstungverpflichtung vorsehen. Stimmt das?]
Das ist dummes Zeug. Als Mitglied des Verteidigungsausschusses und als Leiter der deutschen Delegation bei der WEU [= Westeuropäische Union] weiß ich das halt besser. Es bleibt immer in der nationalen Hoheit, ob jemand militärisch etwas aufrüstet oder nicht aufrüstet. Dass es Sinn macht sich abzustimmen, damit man nicht doppelt bezahlt oder ähnliche Dinge mehr, hat mit Militarisierung überhaupt nichts zu tun.
Maurer: Dass die Rüstungspolitik stärker integriert werden soll, dass gemeinsame Rüstungspolitik gemacht werden soll und dass die Integration der Streitkräfte vorangetrieben werden soll.
[Interviewer: Gibt es eine Verpflichtung zur Stärkung der militärischen Fähigkeiten im Vertrag?]
Meiner Erinnerung nach, ja.
Weiß: Also, die Zielvorstellung, dass wir eine einheitliche europäische Armee bekommen. Ein Projekt, an dem ja auch etliche deutsche Abgeordnete arbeiten, wird in diesem Vertrag nicht erreicht. Aber es wird eine gemeinsame europäische Eingreiftruppe geben.
[Interviewer: Gibt es denn auch eine Verpflichtung zur Aufrüstung?]
Nein, es gibt die Verpflichtung, einen Beitrag zu leisten, aber keine Verpflichtung zur Aufrüstung.
[Interviewer: Gibt es eine europäische Rüstungsagentur?]
Das gibt es, ja.
Korte: Es ist die Rüstungsagentur vorgesehen und verpflichtet sozusagen ein bestimmtes militärisches Kontingent oder Einsatzstärke (…) vorzuhalten. Also im Prinzip eine Aufrüstungserklärung, Modernisierungsverpflichtung, sozusagen.
Grund: Wahrscheinlich gar nichts.
Schäfer: Also erstmal, es gibt nur Einstimmigkeit. Es gibt den Versuch, zu optimieren. Das heißt, dass man auch, z.B. über das Instrument der Rüstungsagentur das Ziel hat, statt in 27 Ländern den Betrag x Milliarden auszugeben, dann in den 27 Ländern den Betrag x Milliarden minus so und soviel auszugeben. Ansonsten kann kein Land gezwungen werden, sich an militärischen Dingen zu beteiligen.
[Interviewer: Gibt es eine Verpflichtung zur Stärkung der militärischen Fähigkeiten der Mitgliedsstaaten?]
Es gibt die Absicht, sozusagen das Ziel, dass man die militärischen Fähigkeiten stärkt. (…) Das heißt nicht, wie das manche glauben, dass das militärische Aufrüstung bedeutet, sondern das heißt eben, dass man in der Lage ist, besser zu handeln. Und zwar immer unter der Prämisse, dass das Militärische dem Generalanspruch der Europäischen Union untergeordnet ist, nämlich eine Friedensmacht zu sein. Was sich übrigens leicht aus dem Grundgesetz ableitet, wo wir ja auch in der Präambel drinstehen haben, dass wir als Deutsche gleichberechtigt dem Frieden in der Welt zu dienen haben und alles andere hat sich sozusagen dieser Staatsräson unterzuordnen…Und da am Anfang auch die Würde des Menschen steht…muss man diesen einen Anspruch, nämlich Menschenwürde und Frieden mit dem Militärischen in Zusammenhang setzen. Und kann dann nicht allein sagen: Damit werden wir quasi zur Aufrüstung verpflichtet.
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