UMFRAGE UNTER BUNDESTAGSABGEORDNETEN ZUM "EU-REFORMVERTRAG" VOM 22.04.2008

FRAGE 4. WIEVIELE MITGLIEDSSTAATEN MÜSSEN ZUSTIMMEN, DAMIT IN BRÜSSEL EIN GESETZ VERABSCHIEDET WERDEN KANN?

RICHTIGE ANTWORT:

aktuell: 155 von 345 Stimmen im Rat; mind. 2/3 der Mitgliedsstaaten müssen zustimmen; zusammen müssen sie mind. 62% der EU-Bevölkerung

repräsentieren

neu (gilt ab 2014): 55% der Mitgliedsstaaten, die mindestens 65% der EU-Bevölkerung ausmachen, sind nötig, um im Ministerrat ein Gesetz zu

verabschieden.

Quellen: Konsolidierte Fassung des EU – Vertrags, VERTRAG ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION, Art. 16, S. 29

ANTWORTEN DER ABGEORDNETEN:

Ströbele: Das kommt drauf an. Da gibt es eben diese neue Regelung. Die kann ich ihnen jetzt im Einzelnen nicht sagen. Aber es gibt glaube ich…in der Regelung…die ist aufgeteilt nach dem Gewicht der einzelnen Stimmen. Das heißt, wenn ein Staat mehr Einwohner hat, wie zum Beispiel Deutschland und Luxemburg, um es mal konkret zu machen, dann gibt es auch unterschiedliche Stimmengewichte, was ja sonst bei der Einigkeit gar nicht zum Tragen gekommen ist. Ich glaube irgendwo bei zwei Drittel.

Höfer: In Brüssel werden keine Gesetze verabschiedet, sondern Richtlinien. Und in der Regel sind bestimmte Dinge an das Einstimmigkeitsprinzip gebunden. Es gibt aber auch die verstärkte Zusammenarbeit in bestimmten Politikfeldern, wo dann Leut erklären können, dass sie dem zwar nicht zustimmen, aber einer Umsetzung nicht im Wege stehen.

Maurer: Das ist unterschiedlich, wenn ich das richtig im Kopf hab.

Weiß: Es muss eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten zustimmen und es muss gleichzeitig eine Mehrheit der nach Größe der jeweiligen Länder gewichteten Stimmen erfolgen. Das heißt, wenn nur die ganz kleinen Länder einem Gesetzgebungsakt zustimmen, dann reicht es nicht aus. Es müssen auch größere dabei sein, die eben bei der doppelten Mehrheit entsprechend

Stimmgewicht einbringen können.

Korte: Mehrheitlich. Einfache Mehrheit.

Grund: Das kommt auf den Inhalt der Verordnung oder der Richtlinie an. Einige haben ein Einstimmigkeitsprinzip und andere sind zum

Mehrstimmigkeitsprinzip übergegangen.

[Interviewer: Beim Mehrheitsprinzip, wie funktioniert das?]

Ich schätze mal, eine 75-80prozentige Mehrheit.

Schäfer: Qualifizierte Mehrheit mit einem Quorum von – was haben wir – 55 und 65. Ich muss immer überlegen, in der Verfassung haben wir was anderes gehabt als jetzt…Wir haben unterschiedliche Quoren zwischen der Bevölkerungszahl und der Mitgliedszahl…

Die Antworten zum Nachhören (mp3, 203 kB)



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