UMFRAGE UNTER BUNDESTAGSABGEORDNETEN ZUM "EU-REFORMVERTRAG" VOM 22.04.2008

FRAGE 2. WELCHE NEUEN KOMPETENZEN ERHÄLT DIE EU DURCH DEN

REFORMVERTRAG?

RICHTIGE ANTWORT: Energiepolitik; Raumfahrt, Tourismus; Katastrophenschutz; Verwaltungszusammenarbeit; restriktive Maßnahmen gegen natürliche und juristische Personen, z.B. zur Terrorbekämpfung; humanitäre Hilfe; Verpflichtung zur Solidarität zwischen Mitgliedsstaaten z. B. bei Terror, Katastrophen.

Quellen:

Konsolidierte Fassung des VERTRAGS ÜBER DIE ARBEITSWEISE DER EUROPÄISCHEN UNION, Artikel 4, S. 66.

Gesetzentwurf des Bundestages zu dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 2e, S. 25.

ANTWORTEN DER ABGEORDNETEN:

Ströbele: Die EU erhält in vielen Bereichen neue Kompetenzen, beispielsweise in dem Bereich, der mir auch sehr nahe liegt, der Säule der Demokratie Sicherheit und Ähnliches. Die EU wird auch handlungsfähiger, weil sie in einer ganzen Reihe von Bereichen nicht mehr einstimmig entscheiden muss, sondern mit bestimmten Quoren, die dann wirksam sind auch für die, die nicht zugestimmt haben.

Höfer: Die EU verändert sich in ihrem administrativen Bereich. Und ich weiß das speziell aus dem Sicherheitsbereich, es soll ein diplomatischer Dienst eingerichtet werden. Der hohe Kommissar oder hohe Vertreter hat mehr Kompetenzen im Bereich der Sicherheitspolitik und Verteidigungspolitik. Und die Rechte des Parlamentes werden gestärkt und die Rechte der nationalen Parlamente, weil die Einwendungen erheben können, was vorher nicht war.

Maurer: Die Kompetenz für eine gemeinsame europäische Außenpolitik, die Zustimmungsrechte des Parlaments werden erweitert auf andere Politikfelder. Die Integration im Streitkräftebereich wird erweitert. Das sind so aus meiner Sicht die wichtigsten.

Weiß: Das wichtigste ist die Reform der Institutionen, vor allen Dingen, dass sie einen Präsidenten bekommt. Dass die EU einen gemeinsamen Außenminister bekommt, auch wenn er nicht so heißen darf. Aber im Endeffekt ist das das, was wir wollten. Und dass natürlich auch die Rechte des Parlaments gestärkt werden. Ich glaube, dass diese Reformen der Institutionen aber auch der Zuständigkeiten der EU der wichtigste Ertrag dieses Reformwerks sind.

Korte: Zum einen erhält das Europäische Parlament mehr Mitspracherechte, was ich natürlich außerordentlich begrüße. Und das ist, finde ich, das Entscheidende.

Grund: In der Außenpolitik zum Beispiel neue Kompetenzen. Im Wesentlichen Außenpolitik.

Schäfer: Die EU erhält im Prinzip keine neuen Kompetenzen. Es werden im Rahmen der Kompetenzordnung sozusagen Kompetenzen klarer. Es werden die fünf ausschließlichen Kompetenzen definiert, was die Handelspolitik anbelangt, was die Frage Zölle anbelangt, was die Frage Wettbewerb im Binnenmarkt anbelangt, was den Punkt gemeinsame Währung, also Euro anbelangt und was die biologischen Meeresschätze im Rahmen der Fischereipolitik sind.

Die Antworten zum Nachhören (mp3, 386 kB)