UMFRAGE UNTER BUNDESTAGSABGEORDNETEN ZUM "EU-REFORMVERTRAG" VOM 22.04.2008
FRAGE 1. GIBT ES NACH DEM "EU-REFORMVERTRAG" DIE MÖGLICHKEIT FÜR
EUROPAWEITE BÜRGERBEGEHREN?
RICHTIGE ANTWORT: Ja, mit einer Million Unterschriften.
Quellen:
Konsolidierte Fassung des VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION, Artikel 11, S.26/27.
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderungen des Vertrags über die Europäische Union Artikel, 8b, S. 11.
ANTWORTEN DER ABGEORDNETEN:
Ströbele: Ja. Das ist eine demokratische Errungenschaft.
Höfer: Nein.
Maurer [überlegt] Nein.
Weiß: Du fragst mich Sachen, Menschenskinder, …das hab ich nicht nachgeguckt.
Korte: Ja.
Grund: Nach meinem Dafürhalten nicht.
Schäfer: [Dafür braucht es] …eine Million [Unterschriften] in einer erheblichen Zahl von Mitgliedsländern.
Die Antworten zum Nachhören (mp3 - 203 kB)



