UMFRAGE UNTER BUNDESTAGSABGEORDNETEN ZUM "EU-REFORMVERTRAG" VOM 22.04.2008

FRAGE 1. GIBT ES NACH DEM "EU-REFORMVERTRAG" DIE MÖGLICHKEIT FÜR

EUROPAWEITE BÜRGERBEGEHREN?

RICHTIGE ANTWORT: Ja, mit einer Million Unterschriften.

Quellen:

Konsolidierte Fassung des VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION, Artikel 11, S.26/27.

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderungen des Vertrags über die Europäische Union Artikel, 8b, S. 11.

ANTWORTEN DER ABGEORDNETEN:

Ströbele: Ja. Das ist eine demokratische Errungenschaft.

Höfer: Nein.

Maurer [überlegt] Nein.

Weiß: Du fragst mich Sachen, Menschenskinder, …das hab ich nicht nachgeguckt.

Korte: Ja.

Grund: Nach meinem Dafürhalten nicht.

Schäfer: [Dafür braucht es] …eine Million [Unterschriften] in einer erheblichen Zahl von Mitgliedsländern.

 

Die Antworten zum Nachhören (mp3 - 203 kB)