2000-2001: Volksbegehren "Mehr Demokratie in Thüringen"
Das Bündnis Mehr Demokratie in Thüringen startete am 17. April 2000 mit einem neuen Gesetzentwurf einen zweiten Anlauf in Thüringen. Ziel war es, die Gesetzgebung für landesweite Volksbegehren und -entscheide bürgerfreundlich zu gestalten. Bis zum 6. Juni unterstützten uns 19.400 Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Unterschrift - knapp vier Mal soviel wie erforderlich (5.000).
Das Volksbegehren wurde am 17. Juli von der Landtagspräsidentin zugelassen. Vom 28. Juli bis 27. November 2000 sammelten wir Unterschriften. Mit 363.123 gültigen Unterschriften (19,2 %) war das Volksbegehren erfolgreich. Die Hürde von 14 % hatten wir deutlich übersprungen.
Am 5. April 2001 klagte die CDU-geführte Landesregierung gegen das Volksbegehren. Das Verfassungsgericht erklärte daraufhin das Volksbegehren am 19. September 2001 für unzulässig. Es verstoße gegen das Demokratieprinzip.
Ergebnis
Drei Jahre nach dem Volksbegehren beschloss am 13. November 2003 der Thüringer Landtag einstimmig eine Verbesserung der direkten Demokratie auf Landesebene: Die Hürden beim Volksbegehren und -entscheid wurden gesenkt. Viele Verfahrensregeln wurden vereinfacht.
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... finden Sie auf der Webseite des Landesverbands Thüringen.

