Kampagnen
Thüringen
2005 – 2009: Volksbegehren "Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“
Mit einem Volksbegehren ist es dem Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen gelungen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu erleichtern. Die Unterschriftensammlung lief vom 20. März bis 19. Juli 2008. Am 4. August konnten 250.982 Unterschriften an die Behörden übergeben werden - 55.000 mehr als notwendig. Am 23. Oktober erklärte Landtagspäsidentin Dagmar Schipanski das Volksbegehren mit 235.530 gültigen Stimmen für "zustande gekommen". Nur 6 Prozent der Unterschriftsbögen hatten sich bei der Überprüfung durch die Meldebehörden als ungültig herausgestellt. Am 3. April hat der Landtag dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens "Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen" zugestimmt. Seit 7. Mai sind die neuen Regeln in Kraft.Damit sind die Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide deutlich gesenkt. Auch gilt die freie Unterschriftensammlung wieder. Diese war von der CDU im Oktober 2008 abgeschafft worden.
Die Hürden sind gesenkt
Entsprechend den Vorschlägen des Volksbegehrens sind Bürgerbegehren nun auch zugelassen über kommunale Bauleitplanungen, Kreditaufnahmen, Satzungen und auch über Abgaben, nicht aber über deren Einführung oder Abschaffung. Die Hürden für Bürgerbegehren wurden auf 7 Prozent gesenkt. Auch auf Landkreisebene sind jetzt Bürgerbegehren möglich. Reformiert ist auch der bisherige Bürgerantrag, mit dem der Gemeinderat mit einem Thema befasst werden kann. Er ist jetzt ein Einwohnerantrag, den auch ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie Jugendliche ab 14 Jahren unterschreiben können. Maximal 300 Unterschriften genügen.
CDU behindert Volksgesetzgebung
Schon im Jahr 2005 hatte das Mehr Demokratie-Bündnis gemeinsam mit den Oppositionsfraktionen im Landtag versucht, die Bürgerbegehren mit einer parlamentarischen Initiative zu reformieren. Aber der Gesetzentwurf scheiterte an der CDU-Mehrheit im Landtag. Die CDU sah keinerlei Änderungsbedarf in Sachen direkter Demokratie. Alles sei bestens. Um faire Bürgerbegehren zu erreichen, blieb nur das Volksbegehren. Nachdem die Unterschriftensammlung vier Wochen lief, gab es bei der Regierungspartei einen plötzlichen Sinneswandel. Die CDU wollte nun eine eigene Reform der Bürgerbegehren durchsetzen. Mit einer kurzerhand und mit heißer Nadel gestrickten Änderung der Kommunalordnung senkte sie die Unterschriftenhürden und kürzte die Liste der Themenausschlüsse. Diesen Schritt nach vorn verband die CDU jedoch mit einem Siebenmeilen-Schritt zurück: Der Einführung der Amtseintragung. Das Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen kritisierte die Zumutung, den Bürger für eine Unterschrift unter ein Bürgerbegehren auf's Rathaus zu zwingen: Damit hat die CDU die Hürden für Mitbestimmung mitnichten gesenkt, sondern erhöht. Thüringen wurde damit das einzige Land weltweit, in dem für die direkte Demokratie in den Kommunen die Amtseintragung vorgeschrieben ist.
Das Bündnis für Mehr Demokratie hatte von der regierenden CDU erwartet, dass sie aus Respekt gegenüber dem Volksbegehren die Verabschiedung ihres Gesetzes zurückstellen würde. So hätte die CDU den eigenen Gesetzentwurf als Alternativvorschlag in einem Volksentscheid mit zur Abstimmung stellen können. Diesen Weg sieht die Verfassung vor. Stattdessen beschloss die CDU am 8. Oktober ihr "Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements". Ein solches Vorgehen ist nicht geeignet, das Vertrauen der Bürger in die Demokratie zu stärken. Zu Beginn des von ihr ausgerufenen Jahres der Demokratie 2009 richtete die CDU einen demokratischen Flurschaden an.
Verhandlungen für Weg aus dem Dilemma
Nur zwei Tage, nachdem das eilig verabschiedete Gesetz der CDU den Landtag passiert hatte, am 10. Oktober, begann Landtagspräsidentin Schipanski mit der Prüfung der Unterschriftsbögen für das Volksbegehren. Zwei Wochen später erklärte sie das Volksbegehren für "zustande gekommen". Damit begann am 23. Oktober die sechsmonatige Frist, in der der Gesetzentwurf des Volksbegehrens im Landtag verhandelt werden muss. Am 14. November 2008 fand die erste Lesung im Plenum statt. Dort wurde der Gesetzentwurf in den Innen- und den Justizausschuss überwiesen. Im Innenausschuss fand am 13. Februar 2009 eine öffentliche Anhörung statt. Einhellig wiesen die geladenen Experten darauf hin, dass das Vorgehen der CDU das Verfahren chaotisiert hat: Nähme der Landtag das Volksbegehren an, entstünde eine in sich widersprüchliche Kommunalordnung, lehnte er es ab, käme es zu einem enthöhlten Volksentscheid, bei dem über die Amtseintragung nicht abgestimmt werden könne.
Um dieses Dilemma zu lösen, begannen die drei Landtagsfraktionen und das Bündnis für Mehr Demokratie mit Verhandlungen. Schließlich einigte man sich kurz vor dem Ende der sechsmonatigen Frist, in der der Landtag das Volksbegehren abschließend behandeln muss. Am 3. April 2009 stimmte der Landtag in einer Sondersitzung mit großer Mehrheit für den Gesetzentwurf des Volksbegehrens. Geichzeitig wurde ein Begleitgesetz verabschiedet, dass die entstehenden Widersprüche in der Kommunalordnung beseitigt.
Volksbegehren wird Gesetz
Der Landtag hat den Gesetzentwurf des Volksbegehrens "Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen" unverändert beschlossen. In einem Begleitgesetz sind die Sammlungsartengeregelt: Initiativen, die ein Bürgerbegehren planen können wählen zwischen freier Sammlung und Amtseintragung. Nicht ein Jota wurde von dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens angetastet, nicht ein inhaltlicher Punkt geht verloren.
Die neue Kommunalordnung trat mit der amtlichen Bekanntmachung am 7. Mai in Kraft. Damit sind die 250.982 Unterzeichner des Volksbegehrens am Ziel: Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind im Freistaat Thüringen bürgerfreundlich geregelt. Thüringen war in Sachen Bürgerbegehren das Schlusslicht unter den Bundesländern, nun nimmt es Platz 4 ein, hinter Berlin und Hamburg und ganz dicht hinter Bayern!
Mehr Informationen...
... finden Sie auf der Webseite des Landesverbands Thüringen.

