Kampagnen

Bayern

1998-2000: Volksbegehren "Mehr Demokratie in Bayern - Faire Volksrechte im Land"

1998 starten wir einen neuen Anlauf zur Reform der landesweiten Volksgesetzgebung. Diesmal unterstützen uns 26.000 Bürgerinnen und Bürger. Doch auf Antrag des Innenministeriums wird unser Volksbegehren am 29. März 2000 vom Verfassungsgerichtshof für unzulässig erklärt. Die Richter argumentieren, dass ein Ausbau der Direkten Demokratie gegen den demokratischen Grundgedanken der Verfassung verstoße. Sie sehen den Vorrang der repräsentativen Demokratie in Gefahr.

Ergebnis

Die dringend nötige Reform der landesweiten Volksbegehren ist bis heute nicht erfolgt.

Doch die guten Erfahrungen mit Bürgerentscheiden in den Städten und Gemeinden seit unserer erfolgreichen Kampagne 1995 haben das politische Klima geändert.