Bundesländer: Volksbegehren

Übersicht über die Verfahren

Bundesland Finanzen Volksbegehren Volksentscheid Fairness
Themen mit
finanziellen
Folgen zulässig?
Unter-
schriften-
quorum
Eintragungsfrist
Amt (A)
oder frei (F)1
Zustimmungs-
quorum
einfaches
Gesetz
Zustimmungs-
quorum
verf.änd.
Gesetz
Verfahren
bürger-
freundlich?
Baden-Württ. Nein 16,6% 14 Tage (A) 33% 50% NEIN
Bayern Nein 10% 14 Tage (A) kein Quorum 25% TEILWEISE
Berlin Ja 7 % einfache Gesetze
20 % Verfassungsänderungen
4 Monate (F+A) 25% 50 % + 2/3 Mehrheit TEILWEISE
Brandenburg Nein ca. 4% 4 Monate (A) 25% 50% + 2/3-Mehrheit NEIN
Bremen Ja 5% / 20%2 3 Monate (F) 20% 50% TEILWEISE
Hamburg Nein 5 % 21 Tage (F+A) Kein Quorum7 / 20 % Kein Quorum7 + 2/3-Mehrheit JA
Hessen Nein 20% 14 Tage (A) kein Quorum nicht möglich NEIN
Mecklenburg-Vorpommern Nein 120.000
ca. 8,5%
keine Frist (F)3 33% 50% + 2/3-Mehrheit NEIN
Niedersachsen Nein 10% 12 Monate (F) 25% 50% NEIN
Nordrhein-Westf. Nein 8% 8 Wochen (A) 15% 50% Beteiligungsqu. und 2/3-Mehrheit TEILWEISE
Rheinland-Pfalz Nein ca. 10% 2 Monate (A) 25%4 50% NEIN
Saarland Nein 20% 14 Tage (A) 50% nicht möglich NEIN
Sachsen Ja ca. 12% 8 Monate (F) kein Quorum 50% TEILWEISE
Sachsen-Anhalt Nein 11% 6 Monate (F) 25%5 50% + 2/3-Mehrheit NEIN
Schleswig-Hol. Nein 5% 6 Monate (A)6 25% 50% + 2/3-Mehrheit NEIN
Thüringen Nein 10% (F)
8% (A)
4 Monate (F)
2 Monate (A)
25% 40% TEILWEISE
Zum Vergleich:
Schweiz (Bund) Ja ca. 2% 18 Monate kein Quorum kein Quorum JA
Kalifornien Ja ca. 2% 5 Monate kein Quorum kein Quorum JA

 

1) Die Unterschriften müssen entweder frei auf der Strasse gesammelt (F) oder dürfen nur in Amtsstuben geleistet werden (A).
2) Die zweite Zahl bezieht sich auf die nötige Unterschriftenzahl bei verfassungsändernden Volksbegehren.
3) Neben der freien Sammlung kann eine zweimonatige Amtseintragung beantragt werden.
4) Es handelt sich um ein BETEILIGUNGsquorum von 25%.
5) Das Zustimmungsquorum entfällt, wenn der Landtag eine Konkurrenzvorlage beim Volksentscheid zur Abstimmung stellt.
6) Neben Ämtern und Behörden können weitere Eintragungsstellen beantragt werden.
7) Es gilt kein zusätzliches Zustimmungsquorum. Bei einfachen Gesetzen ist der Volksentscheid erfolgreich, wenn er zwei Kriterien erfüllt: Die Mehrheit der Abstimmenden muss zustimmen. Außerdem muss der Vorschlag im Volksentscheid mindestens so viele Ja-Stimmen erhalten, wie der Mehrheit der in dem gleichzeitig gewählten Parlament repräsentierten Hamburger Stimmen entspricht. Bei verfassungsändernden Gesetzen ist der Volksentscheid erfolgreich, wenn er eine Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden und mindestens so viele Stimmen erhält, wie der Zweidrittelmehrheit der in dem gleichzeitig gewählten Parlament repräsentierten Hamburger Stimmen entspricht. Bei einfachen Gesetzen kann die Abstimmung auch außerhalb/unabhängig von der Bundestags- oder Bürgerschaftswahl durchgeführt werden. In diesem Fall gilt ein 20 %-Zustimmungsquorum.



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