Kampagnen
Bayern
1998-2000: Volksbegehren "Macht braucht Kontrolle"
1998 wollten wir eine Reform des Richterwahlrechts durchsetzen. Ein wichtiges Anliegen ist es, die Wahl der Verfassungsrichter in Zukunft mit Zweidrittel Mehrheit durchzuführen. Bisher reicht eine einfache Landtagsmehrheit.
Am 6. Dezember 1999 reichten wir den Zulassungsantrag ein, wir hatten weit über 25.000 Unterstützer. Doch der Landtag hielt den Antrag für unzulässig. Der Verfassungsgerichtshof wiederum ließ das Volksbegehren zwar zu, teilt es aber wegen eines angeblichen Koppelungsverbots in zwei Verfahren auf. Daraufhin zieht das Aktionsbündnis den Teil des Begehrens zurück, in dem es um die Wahl von Amtsrichtern ging.
Ergebnis
Von den drei Initiativen, die wir in dieser Zeit gestartet haben, hatte es nur diese bis zum Begehren geschafft. Die anderen wurden verboten. Im Mai 2000 kam es zum Volksbegehren. Mit 271.734 Unterschriften verfehlen wir die 10-Prozent-Marke.

