Was wir wollen
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gibt es in allen Bundesländern. Mehrere tausend Begehren und Abstimmungen haben bereits stattgefunden. Die Zahl der Bürgerbegehren sagt aber alleine noch nichts über die Qualität der Spielregeln für die direkte Demokratie aus. Entscheidend sind die Erfolgschancen für Bürgerbegehren. Und die sind in vielen Bundesländern schlecht. Grund: Bürgerbegehren müssen viele überflüssige Hürden überwinden, um erfolgreich zu sein. Das wollen wir ändern.
Unsere Vorschläge
Themenausschlüsse streichen: In vielen Bundesländern dürfen die Bürger noch lange nicht über alle kommunalpolitisch wichtigen Themen abstimmen. So sind Bürger- und Ratsbegehren zu Großprojekten wie etwas Kraftwerken oder Biogas-Anlagen ebenso untersagt wie solche zur Ausweisung neuer Gewerbegebiete, zum Bau von Hochhäusern oder zum Bau von Windkraftanlagen. Wir wollen, dass die Bürger mit Ausnahme des städtischen Gesamthaushalts über alle Fragen entscheiden können, in denen auch ihre gewählten Vertreter in den Räten das Entscheidungsrecht haben.
Kostendeckungsvorschlag abschaffen: Weil man glaubt, dass die Bürger das Geld sonst aus dem Fenster werfen, ist es vorgeschrieben, für ein Bürgerbegehren einen Kostendeckungsvorschlag zu formulieren, falls das Begehren Einsparungen verhindern will oder höhere Kosten zur Folge hätte. Das Problem dabei ist: Meist gibt es unterschiedliche Meinungen über die Folgekosten eines Bürgerbegehrens und darüber, welche Kosten im Kostendeckungsvorschlag zu berücksichtigen sind. Oftmals können selbst Politik und Verwaltung keine genauen Zahlen nennen und damit Bürgerbegehren auch nicht bei der Formulierung eines Kostendeckungsvorschlags helfen. Die Kostenfrage gehört in die öffentliche Debatte, sollte aber nicht Bürgerbegehren zu Fall bringen können. Wir fordern deshalb, dass von Bürgerbegehren kein Kostendeckungsvorschlag mehr verlangt wird.
Einreichungsfrist streichen: Nach einem Ratsbeschluss haben die Bürger oft nur wenige Wochen oder Monate Zeit, gegen diesen mit einem Begehren vorzugehen. Die Initiatoren eines Bürgerbegehrens sollten aber so lange Unterschriften sammeln können, wie in der Sache noch keine unveränderlichen Fakten geschaffen worden sind. Schließlich können auch Räte noch nicht umgesetzte Beschlüsse jederzeit wieder aufheben.
Angemessene Unterschriftenhürden: Damit es zu einem Bürgerentscheid kommt, muss ein Bürgerbegehren zuvor von einem bestimmten Anteil aller stimmberechtigten Bürger unterzeichnet worden sei. Die Unterschriftenhürden sind dabei in den Bundesländern sehr unterschiedlich gestaltet. In einigen Bundesländern sind sie so hoch, dass Bürgerentscheide Seltenheitswert haben. Mehr Demokratie schläft vor, dass ein Bürgerbegehren von sieben Prozent der stimmberechtigten Bürger einer Gemeinde, höchstens aber von 10.000 Bürgern unterzeichnet werden muss.
Aufschiebende Wirkung: Damit Bürgerbegehren nicht vor ihrer Behandlung im Rat durch das Fakten unwiderruflicher Fakten unterlaufen werden, bedarf es eines besonderen Schutzes. Nach Abgabe der Hälfte der erforderlichen Unterschriften bei der Kommune soll deshalb für einen Zeitraum von einem Monat eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung der Organe nicht mehr getroffen oder mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung begonnen werden, es sei denn, zum Zeitpunkt der Abgabe haben rechtliche Verpflichtungen der Gemeinde. Diese Rechtswirkung soll auch vom Zeitpunkt der Einreichung des Bürgerbegehrens bis zur Durchführung des Bürgerentscheids bzw. bis zur rechtskräftigen Feststellung der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens gelten.
Gleichberechtigte Information zum Bürgerentscheid: Um eine kompetente Entscheidung treffen zu können, müssen die Bürger gut informiert sein. Mit der Abstimmungsbenachrichtigung sollen die Stimmberechtigten eine Information erhalten, in der der Abstimmungsgegenstand sowie die Standpunkte und Begründungen der Gemeindevertretung und der Vertreter des Bürgerbegehrens in gleichem Umfang dargelegt werden.
Abstimmungshürde abschaffen: In den meisten Bundesländern reicht bei einem Bürgerentscheid nicht die Mehrheit der Abstimmenden für dessen Gültigkeit. Die Abstimmungsmehrheit muss oft auch gleichzeitig einen bestimmten Prozentsatz aller Stimmberechtigten ausmachen. Dies ist ein Verstoß gegen das bewährte demokratische Prinzip „Mehrheit entscheidet“. Wer an einem Bürgerentscheid nicht teilnimmt, sollte auch keinen Einfluss auf dessen Ausgang haben. Wir wollen deshalb, dass Abstimmungsquoren abgeschafft werden.
Weitere Informationen
Lesen Sie mehr über Bürgerbegehren und -entscheide in anwendungsfreundlicher Regelung (pdf - 196 kB - 16 Seiten).


