Argumente für bundesweite Volksabstimmungen

Die Demokratie auf zwei Beine stellen

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt“ (Grundgesetz, Artikel 20). Die Demokratie steht laut Grundgesetz auf zwei Beinen: auf dem Recht zu wählen und auf dem Recht abzustimmen. Wir können zwar den Bundestag wählen, bundesweit abstimmen dürfen wir jedoch nicht. Um unsere Demokratie tragfähig zu gestalten, müssen wir sie auch in der Praxis auf zwei Beine stellen und Volksabstimmungen auf Bundesebene endlich zulassen.

Einmal alle vier Jahre wählen reicht nicht aus. Zur Bundestagswahl dürfen wir alle vier Jahre ein Kreuz machen. Damit stellen wir den Abgeordneten und der Regierung einen Blanko-Scheck bis zur nächsten Wahl aus. Es gibt keine Möglichkeit, während der Legislaturperiode korrigierend in die Bundespolitik einzugreifen. Dies führt in der Praxis dazu, dass Parteien vor der Wahl Versprechen geben, die sie nach der Wahl nicht halten. Mit bundesweiten Volksabstimmungen hätten wir die Möglichkeit, uns auch zwischen den Wahlen verbindlich einzumischen. Politiker müssten sich von vornherein mehr an den Bedürfnissen der Bürger orientieren, wollen sie nicht per Volksentscheid korrigiert werden.

 

Die Bittsteller-Position hinter sich lassen

Wir haben zwar die Möglichkeit, durch Demonstrationen, Petitionen und Gespräche Einfluss auf die Entscheidungen des Bundestages zu nehmen. Dabei bleiben wir aber immer Bittsteller. Denn am Ende entscheiden Politiker, nicht wir. Mehr Demokratie will die Bürger aus der Position des Bittstellers befreien. Mit Volksabstimmungen entscheiden wir selbst – ein grundlegender Systemwechsel, der den Menschen längst verlorene Entscheidungsmacht dort zurückgibt, wo sie es begehren.

 

Haushalt ausgeglichen, Verwaltung effizient

Bundesweite Volksabstimmungen sollten auch in den Haushalt eingreifen dürfen. Wissenschaftlich ist vielfach bewiesen, dass Bürgerinnen und Bürger verantwortungsbewusst mit Steuergeldern umgehen – unter anderem am Beispiel schweizerischer Kantone:

  • In Kantonen mit stark ausgeprägter direkter Demokratie sinken Staatsausgaben und Verschuldung. Die Steuersätze sind niedriger.
  • In Kantonen, in denen das Volk über Finanzen mitbestimmt, hinterzieht jeder Bürger jährlich rund 1.500 Franken weniger Steuern als in Kantonen ohne Finanzreferendum.
  • Die Steuermoral steigt bei zunehmendem Einfluss auf die Haushalte.
  • Die öffentlichen Dienste, zum Beispiel die Müllabfuhr, arbeiten effizienter.
  • Die Wirtschaftskraft in Kantonen mit guten direktdemokratischen Beteiligungsrechten liegt vier bis 15 Prozent höher als in Kantonen mit wenigen Volksentscheiden.

 

Gemeinschaft stärken, Klientelpolitik verhindern

Laut Bundesrechnungshof waren von 2004 bis 2006 jährlich zwischen 88 und 106 externe Mitarbeiter in den Ministerien beschäftigt, die häufig von großen Unternehmen und Wirtschaftsverbänden bezahlt wurden. Über 60 Prozent dieser Wirtschaftsvertreter wirkten an der Außenvertretung der Bundesregierung mit, über 20 Prozent waren an der Erarbeitung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen beteiligt und in Einzelfällen wurden durch sie sogar Führungspositionen in den Ministerien bekleidet. Klientelpolitik ist schädlich für die Demokratie.

Direkte Demokratie kann helfen, den Einfluss von Lobbys zurückzudrängen. Denn ein ganzes Stimmvolk so zu beeinflussen, dass es die gewünschte Entscheidung trifft, ist weitaus schwieriger, als dies bei einzelnen Politikern zu erreichen. Bundesweite Volksabstimmungen würden die Zukunft unseres Landes wieder stärker in unsere Hände legen und uns so vor zunehmend mächtigen Einzelinteressen schützen.

 

Gemeinsam Lösungen finden

Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit. Es wird öffentlich diskutiert und dann gemeinsam abgestimmt. Die gesellschaftliche Willensbildung – inklusive harter Debatten und demokratischem Streit – kann gegenseitiges Verständnis fördern. Nötige Reformen auf den Weg bringen. Oft fallen wichtige Reformen parteipolitischen Grabenkämpfen zum Opfer oder werden erst gar nicht in Angriff genommen.

Direkte Demokratie kann helfen, Reformstau aufzulösen. Zum Beispiel in Thüringen: 2009 musste erst das Volksbegehren „Für eine bessere Familienpolitik“ gestartet werden, um den Landtag dazu zu bewegen, die Kinderbetreuung auf europäischen Mindeststandard anzuheben. Auf Bundesebene fehlt uns bisher das direktdemokratische Instrument, um Reformen anzuschieben.

 

Die Mehrheit der Deutschen will den bundesweiten Volksentscheid

Regelmäßig belegen Umfragen, dass zwischen 65 und 85 Prozent der Bürgerinnen und Bürger bundesweite Volksabstimmungen wollen. Die Anhänger aller großen fünf Parteien sind mehrheitlich dafür, auch CDU/CSU-Wähler. In einer Demokratie ist das Volk der Souverän. Was die Menschen wollen, muss höchste Priorität haben.

 

Politik gegen den Bürgerwillen stoppen

Oftmals fasst das Parlament Beschlüsse, die das Volk mehrheitlich ablehnt – Beispiel Afghanistaneinsatz der Bundeswehr. Es sollte ein Instrument geben, um korrigierend einzugreifen, wenn Entscheidungen des Bundestages die Mehrheitsmeinung der Bevölkerung ignorieren. Ein solches Instrument wäre der bundesweite Volksentscheid.

 

Selbstbestimmt leben, Politik neu definieren

2010 hat eine Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung ein bedenkenswertes Ergebnis präsentiert: Rund 70 Prozent aller Deutschen haben ihr Vertrauen in Politik und Wirtschaft verloren. Als zentrales Gegenmittel zum Vertrauensverlust benennt die Studie die politische Beteiligung. Selbstbestimmung ist der Weg aus der Vertrauenskrise. Mit zunehmender Selbstbestimmung definiert sich auch der Begriff Politik neu. Das „was die da oben machen“ wird zu dem, „was wir machen“.

 

Stark legitimierte und stabile Entscheidungen

Das Ergebnis einer Volksabstimmung ist demokratisch stärker legitimiert, als eine Entscheidung von Politikern, da der Souverän direkt entscheidet. Und auch die Stabilität der vom Volk getroffenen Entscheidungen ist höher, da vor einer Abstimmung lange öffentlich diskutiert wird und am Ende die Mehrheit entscheidet. Das Ergebnis ist breiter akzeptiert und wird deshalb auch nicht so schnell wieder angezweifelt.

 

Volksabstimmungen können Politik versachlichen

Bei Wahlen stehen Personen im Vordergrund, bei Abstimmungen die einzelne Sachfrage. Volksabstimmungen können deshalb bei der Versachlichung von Politik helfen. Vor Abstimmungen wird in der Öffentlichkeit zwar teilweise heftig gestritten, es geht dabei aber immer um die Frage, die zur Abstimmung steht, beispielsweise ob Religion in Berlin wieder als Wahlpflichtfach eingeführt werden soll oder ob die Schulreform in Hamburg rückgängig gemacht wird.

 

Volksabstimmungen sind riesige Bildungsveranstaltungen

Wenn man selbst über etwas entscheiden kann, ist der Anreiz größer, sich damit zu beschäftigen. Franzosen und Iren wissen beispielsweise mehr über den Lissabon-Vertrag (Verfassungsvertrag) als Deutsche. Denn sie konnten darüber abstimmen.

Der Volksentscheid ist eine riesige Bildungsveranstaltung und interessiert die Menschen wieder stärker für politische Inhalte. Um eine ausgewogene Information sicherzustellen, bekäme jeder Haushalt nach schweizerischem Vorbild vor der Abstimmung eine Broschüre, in der die Pro- und Contra-Seite ihre Argumente in gleichem Umfang präsentiert.

 

Einzelne Fragen entscheiden, statt komplexe Parteiprogramme wählen

Bei Wahlen müssen sich Bürger zwischen ganzen Parteiprogrammen entscheiden. Diese Programme sind wesentlich komplexer und umfangreicher als einzelne Sachfragen, über die im Volksentscheid abgestimmt wird. Eine Wahlentscheidung ist schwieriger als eine direktdemokratische Entscheidung. Wenn es uns aber zugetraut wird, zu wählen, sollten wir auch abstimmen dürfen.

 

Den politischen Willen genauer abbilden

Im seltensten Fall ist ein Wähler mit dem kompletten Programm der Partei zufrieden, die er wählt. Der politische Wille kann durch die Wahl also nie genau abgebildet werden. Deshalb ist die Volksabstimmung als Ergänzung sinnvoll. Sie gibt uns die Möglichkeit, dort einzugreifen, wo wir mit dem politischen Kurs der Parteien unzufrieden sind. Auch ist die Volksabstimmung ein wirksames Mittel gegen politisch motivierte Gewalt. Die Unzufriedenheit vieler Menschen bricht sich in teilweise gewalttätigen Protesten Bahn. Dies wäre unnötig, wenn Bürgerinnen und Bürger ihrem Unmut auf andere Weise Ausdruck verleihen könnten. Mit einem Volksbegehren könnten alle Themen diskutiert werden, die den Menschen wichtig sind und nicht gegen das Grundgesetz oder die Menschenrechte verstoßen. Direkte Demokratie kann so helfen, schwelende Konflikte geordnet und fair auszutragen und zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. In der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit.

 

Größtmögliche Freiheit des Einzelnen in der Gemeinschaft

Eine Volksabstimmung zum eigenen Anliegen zu initiieren, gibt jedem die größtmögliche Freiheit innerhalb der Gemeinschaft. Denn jede undr jede hätte das Recht, selbst Lösungswege auszuarbeiten und zur Diskussion zu stellen. Am Ende entscheidet aber die Mehrheit, die Interessen der Gemeinschaft bleiben also gewahrt.

 

Grundgesetz sieht bundesweite Volksabstimmungen vor

In Artikel 20 unseres Grundgesetzes steht seit über 60 Jahren: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt.“ Unsere Arbeit stützt sich auf eine solide, verfassungsrechtliche Basis.

 

Mehr Demokratie, weniger Selbstbedienung

Immer wieder gibt es Skandale wegen persönlicher Bereicherung von Politikern, unlauteren Parteispenden, übertrieben hohen Diäten oder unerklärlichen Nebeneinkünften. Mit Instrumenten der direkten Demokratie greifen Bürger ein, wenn das Parteiensystem wuchert. Beispiel USA: Dort setzten die Wähler Höchstgrenzen für Parteispenden und sorgten für ein faires Wahlrecht. In Bayern schafften die Bürger 1998 die überflüssige zweite Kammer, den Senat, ab. Mit bundesweiten Volksentscheiden könnten wir auch auf Bundesebene für mehr Transparenz und Effizienz sorgen.

 

Mehr Wettbewerb, bessere Entscheidungen

Allein durch die Existenz des bundesweiten Volksentscheids müssten Politiker stärker darauf achten, welchen Anklang ihre Gesetze bei der Bevölkerung finden. Sonst machen Bürgerinnen und Bürger selbst einen Lösungsvorschlag. Nur überzeugende Vorschläge der Politiker würden in diesem Wettbewerb bestehen können – eine Qualitätssteigerung der Politik. Wer gefragt wird, wendet sich nicht so schnell ab.

 

Immer mehr Menschen haben das Interesse an Politik verloren – Stichwort Politikverdrossenheit.

Stimmt das? Denn gleichzeitig nimmt das politische Engagement in der Bevölkerung zu, wie die wachsende Zahl von Demonstrationen und Bürgerinitiativen zeigt. Die Menschen sind nicht politik-verdrossen, sondern politiker-verdrossen. Sie wenden sich von einem System ab, in dem sie nicht gefragt werden. Verbindliche Mitspracherechte könnten den Graben zwischen Parteipolitik und Volk überbrücken.

 

Mitmachen statt zuschauen

Demokratie ist kein Sofa. Politische Beteiligung heißt auch Arbeit. Es gilt, sich zu informieren, zu diskutieren und Unterstützer zu gewinnen. Am Ende kann man in der Volksabstimmung selbst entscheiden. Der Einsatz lohnt sich.

 

Demokratie entwickeln

Demokratie ist kein statischer Zustand, sondern ständig in Bewegung. Sie wurde hart erkämpft. Wenn wir aufhören, die Demokratie zu entwickeln, fängt die Demokratie an aufzuhören.

 

Probleme kommen auf den Tisch

Direkte Demokratie bringt Probleme auf den Tisch – der erste Schritt zu einer Lösung. Bestehende Ängste der Bevölkerung nicht zu Wort kommen zu lassen, löst Probleme nicht. Im Gegenteil: Gerade unterdrückte Strömungen radikalisieren sich. Direkte Demokratie und öffentliche Diskussionen wirken einer Radikalisierung entgegen. In der Abstimmung entscheidet die Mehrheit, radikale Randinteressen haben dabei keine Chance.

 

Menschenrechte und Minderheitenschutz gewährleisten

Die Volksgesetzgebung auf Bundesebene muss sich im gleichen gesetzlichen Rahmen bewegen, wie die parlamentarische Gesetzgebung. Initiativen dürften nicht gegen die durch die Ewigkeitsklausel (Artikel 79) geschützten Artikel 1 und 20 des Grundgesetzes verstoßen. Initiativen, die sich gegen die Menschenwürde oder gegen Demokratie und Rechtsstaat richten, wären also nicht erlaubt. Initiativen, die gegen Völkerrecht, Menschenrechte oder EU-Recht verstoßen, wären ebenfalls nicht zulässig.