Argumente gegen bundesweite Volksabstimmungen

Wir brauchen keine Volksabstimmungen

Die Bundesrepublik kommt schon seit über 60 Jahren sehr gut ohne aus. Angesichts zunehmender Proteste, lauter werdenden Forderungen nach politischer Mitbestimmung und immer schärferen, internationalen Krisen kann von „gut auskommen“ keine Rede sein. Der Graben zwischen Bevölkerung und Politikern wird immer tiefer. Anfang 2010 ergab eine Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung, dass rund 70 Prozent der Menschen in Deutschland ihr Vertrauen in Politik und Wirtschaft verloren haben und identifizierte politische Mitbestimmung als den Ausweg aus der Vertrauenskrise. Mit bundesweiten Volksabstimmungen könnten wichtige Sachentscheidungen vom Volk selbst getroffen werden. Politik würde sich stärker nach den Bedürfnissen der Menschen richten. Das Gefühl von Ohnmacht und Resignation würde abnehmen. Das Grundgesetz sieht Abstimmungen seit über 60 Jahren vor: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen...ausgeübt“ (Artikel 20).

 

Die Menschen sind mit Volksentscheiden überfordert

Dass die Menschen nicht in der Lage seien, selbst Entscheidungen zu treffen, ist ein Argument gegen die Demokratie an sich. Wenn man dem Volk die Entscheidungsfähigkeit abspricht, wären auch Wahlen nicht vertretbar. Die Bürgerinnen und Bürger sind der Souverän im Staat, von ihm allein geht laut Grundgesetz alle Staatsgewalt aus (Artikel 20). Wer sich gegen das Entscheidungsrecht des Souveräns wendet, rüttelt an den Grundfesten unserer Demokratie. Jahrzehntelange Erfahrungen mit der direkten Demokratie in den deutschen Bundesländern und Gemeinden, in der Schweiz und in den amerikanischen Bundesstaaten zeigen außerdem: Das Stimmvolk ist nicht mehr oder weniger schlau als seine Vertreter. Außerdem wird beim Volksentscheid nur über eine einzelne Sachfrage entschieden, eine wesentlich weniger komplexe Entscheidung, als zwischen ganzen Wahlprogrammen verschiedener Parteien zu wählen.

 

Volksentscheide gefährden Minderheiten

Volksgesetzgebung müsste sich an die gleichen gesetzlichen Rahmenbedingungen halten wie die parlamentarische Gesetzgebung. Im Grundgesetz schützt die sogenannte Ewigkeitsklausel (Artikel 79) Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 20 (Demokratie und Rechtsstaat). Ein Volksentscheid könnte diese Artikel nicht ändern, genauso wenig wie der Bundestag. Bundesweite Volksentscheide, die gegen Menschenrechte, Völkerrecht oder EU-Recht verstoßen, wären ebenfalls nicht zulässig.

 

Volksabstimmungen blockieren die Regierung

Volksabstimmungen auf Bundesebene wären nur eine Ergänzung der repräsentativen Demokratie, kein Ersatz. Die Tagespolitik würde weiterhin von Parlament und Regierung betrieben. Bis zur Volksabstimmung wäre es ein weiter Weg von rund eineinhalb Jahren. Nur Themen, die große Teile der Bevölkerung bewegen, würden es bis zur Abstimmung schaffen.

 

Die Menschen sind zu manipulierbar

Erfahrungen aus der Schweiz und den amerikanischen Bundesstaaten zeigen, dass das Volk nicht abhängiger von der öffentlichen Meinung ist als Politiker. Im Gegenteil: Für Lobbyisten ist es wesentlich einfacher, einen einzelnen Abgeordneten zu manipulieren, als ein ganzes Stimmvolk.

 

Für direkte Demokratie ist eine vielfältige Medienlandschaft wichtig

Nicht zuletzt durch das Internet ist Meinungsvielfalt in Deutschland gewährleistet. Ausgewogene Information würde auch das Abstimmungsheft nach schweizerischem Vorbild garantieren, in dem die Pro- und Contra-Seite ihre Argumente in gleichem Umfang darstellt. Es wird vor der Abstimmung an jeden Haushalt verschickt.

 

Die „schlechten Weimarer Erfahrungen“ verbieten Volksabstimmungen

Die angeblich „schlechten Weimarer Erfahrungen“ sind mehrfach wissenschaftlich widerlegt. Hitler ist nicht durch einen Volksentscheid an die Macht gekommen, sondern durch das parlamentarische System. Die NSPAP hat in der Weimarer Republik nur ein einziges Volksbegehren gestartet (gegen den Young-Plan), das in der Abstimmung klar abgelehnt wurde. Insgesamt gab es acht Volksbegehren in der Weimarer Republik, wovon zwei zur Abstimmung kamen, das der NSDAP und eines der SPD, der KPD und vieler bürgerlicher Gruppen zur „Fürstenenteignung“, das im Entscheid am 50-Prozent-Quorum scheiterte.

 

Volksabstimmungen reduzieren komplexe Zusammenhänge auf simple Ja-Nein-Entscheidungen

Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolf dazu: „Im Parlament wird auch nur mit Ja oder Nein abgestimmt“ (taz, 19.5.2009). Es stimmt, dass Kompromisse im Parlament leichter sind, als bei Volksentscheiden. Schaut man sich die Praxis in den Bundesländern an, wird jedoch deutlich, dass in sehr vielen Fällen schon vor einem Volksentscheid Kompromisse zwischen Initiative und Landtag geschlossen werden. Unser Vorschlag für bundesweite Volksentscheide sieht vor, dass nach einer Volksinitiative (erste Stufe) ein Kompromiss mit dem Bundestag möglich ist. Nach dem Volksbegehren (zweite Stufe) hat das Parlament die Möglichkeit, den Vorschlag der Initiative zu übernehmen oder einen alternativen Vorschlag mit zur Abstimmung zu stellen. Möglichkeiten für Diskussionen, Kompromisse und alternative Vorschläge sind also gegeben.

 

Um international eingebunden zu bleiben, müssen die wichtigen Entscheidungen von der Regierung getroffen werden.

Die Schweiz, das Musterland der direkten Demokratie, ist kein EU-Mitglied. Auch in Deutschland wird die Europäische Union von vielen Menschen kritisch beurteilt. Aber nicht Europa an sich wird abgelehnt, sondern eine EU, die über die Köpfe der Menschen hinweg betrieben wird. Bürger an wichtigen Entscheidungen zu beteiligen, würde die internationale Einbindung nicht unbedingt verhindern, sondern sie nur anders gestalten. In ihrer jetzigen Form sorgt die EU dafür, dass die Kontrolle der Politik durch die Bürger stetig abnimmt – eine schleichende Entmachtung des Souveräns.

 

Die Bundesländer wären nicht mehr an der Gesetzgebung beteiligt, wie jetzt durch den Bundesrat

Das stimmt so nicht. Wir schlagen ein „Ländermehr“ vor: Wenn ein Volksentscheid zu einem Gesetz stattfindet, das sonst der Billigung des Bundesrats bedarf, müssen bestimmte Anteile der Menschen in den jeweiligen Bundesländern zustimmen. Dabei erhalten die Landesvölker genau soviel Gewicht, wie das jeweilige Bundesland im Bundesrat. Länderinteressen bleiben gewahrt.

Es wäre unklar, wer Entscheidungen verantwortet. Politiker würden für Krisen nicht mehr „gerade stehen“. Keine Entscheidung steht auf einer stabileren Basis als eine vom Volk getroffene. Die Menschen wissen, dass sie selbst dieses Ergebnis herbeigeführt haben. Wenn eine Krise entsteht, kann das Volk durch Initiativen und Abstimmungen an einer Lösung mitarbeiten. Ein gesamtgesellschaftlicher Prozess hin zu mehr Verantwortung käme in Gang. Dass Politiker sich in einer Krise heraushalten, ist nicht zu befürchten. Ihr Interesse an Wählerstimmen sorgt dafür, dass sie nicht darauf verzichten, ihre Lösungsvorschläge einzubringen.

 

Volksabstimmungen sind zu teuer

Angesichts der Kosten für unser politisches System, inklusive Verwaltung, ist der finanzielle Mehraufwand für Volksabstimmungen gering – besonders dann, wenn sie zeitgleich mit Wahlen stattfinden. Außerdem trägt die direkte Demokratie häufig dazu bei, Steuergelder zu sparen. In Bayern wurde 1998 die zweite Kammer, der Senat, per Volksentscheid abgeschafft. Häufig verhinderten Bürgerbegehren teure Bauprojekte: In Reutlingen, wurde der Bau eines fast 100 Millionen Euro teuren Kultur- und Kongresszentrums 2002 im Bürgerentscheid abgelehnt. Der Planung der billigeren Stadthalle stimmte das Volk vier Jahre später zu. Wissenschaftliche Studien belegen anhand der schweizerischen Kantone außerdem: Je mehr Mitbestimmung zugelassen wird, desto ausgeglichener sind die öffentlichen Haushalte.

 

Finanzstarke und einflussreiche Gruppen könnten mit Volksentscheiden ihren Willen durchsetzen

Wir fordern eine finanzielle Erstattung für Volksbegehren, um finanzschwache Initiativen zu unterstützen. Die Praxis in den Bundesländern zeigt aber, dass die These vom Einfluss des großen Geldes nicht stichhaltig ist: In Berlin steckte „Pro Reli“ 2009 viel Geld in den Abstimmungskampf. Das Volk stimmte dennoch dagegen. 2010 brach das Wasser-Volksbegehren in Berlin alle Unterschriftenrekorde, obwohl es im Vergleich zu „Pro-Reli“ sehr wenig Geld zur Verfügung hatte. Die Initiatoren eines bundesweiten Volksbegehrens kämen mit der Unterschriftensammlung nur dann voran, wenn sie auf ausreichend Zustimmung in der Bevölkerung stoßen. In der Abstimmung entscheidet die Mehrheit. Interessen einer kleinen, reichen Gruppe haben im Volksentscheid keine Chance. Weitaus bessere Chancen haben Lobbyisten finanzstarker Einzelinteressen in unseren Parlamenten.

 

Bei Volksabstimmungen entscheiden Wenige über das Los Vieler

Wenn die Mehrheit der Bevölkerung gegen einen Vorschlag ist, kann er sich nicht durchsetzen. Entweder die Initiative scheitert bei der Unterschriftensammlung oder die Mehrheit stimmt im Volksentscheid dagegen. Demokratie eröffnet die Möglichkeit zur Beteiligung. Wer diese nicht nutzt – ob bei Wahlen oder Abstimmungen – akzeptiert, dass andere für ihn entscheiden. Bei Volksabstimmungen ist eine niedrigere Beteiligung außerdem logisch. Denn anders als bei einer Wahl, sind nicht alle gleichermaßen von einer einzigen Sachfrage betroffen, die zur Abstimmung steht.

 

Bei bundesweiten Volksentscheiden droht die Wiedereinführung der Todesstrafe

Das stimmt nicht. Die Volksgesetzgebung hat die gleichen gesetzlichen Rahmenbedingungen wie parlamentarische Gesetzgebung. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde ist unveränderlicher Kern des Grundgesetzes. Sie ist in Artikel 1 definiert, und durch die sogenannte Ewigkeitsklausel (Artikel 79) geschützt. Eine Initiative zur Wiedereinführung der Todesstrafe wäre nicht zulässig.