Zur Umsetzung des Karlsruher Urteils zum Lissabon-Vertrag:

Wider undemokratische Eile – für demokratische Transparenz!

 

In seinem Urteil vom 30. Juni 2009 hat das Bundesverfassungsgericht zwar den Vertrag von Lissabon für verfassungskonform erklärt, zugleich aber das sogenannte Begleitgesetz beanstandet. Erst wenn durch eine Gesetzesänderung die Beteiligungsrechte des Bundestages und des Bundesrates in der Europapolitik gestärkt sind, darf das Ratifizierungsverfahren in Deutschland abgeschlossen werden. In Betracht kommen verschiedene Möglichkeiten: von einm starken Beteiligungsrecht des Parlamentes nach österreichischem Vorbild – Parlamentsvorbehalt – bis zu lediglich „kosmetischen“ Änderungen der Arbeitsabläufe des Parlamentes. Anböte sich auch, bei zukünftigen Abgaben von Souveränitätsrechten an die europäische Ebene, den Souverän, das Volk unmittelbar in Referenden zu befragen.

Obwohl es hier um zentrale Fragen der Demokratie auf Bundes- wie auf europäischer Ebene geht, wird die notwendige Änderung jenes Begleitgesetzes von den politisch Verantwortlichen in einer Weise betrieben, die zu Kritik herausfordert.

Zu kritisieren ist erstens die Hast. Wegen des außenpolitischen Kalküls, die Ratifizierung des Lissabon-Vertrags in Deutschland noch vor der Wiederholung des Referendums in Irland am 2. Oktober 2009 abzuschließen, wird ein enormer Zeitdruck aufgebaut: Schon am 8. September soll der Bundestag das Änderungsgesetz verabschieden und bereits am 15. September der Bundesrat zustimmen.

Dass bei einem so engen Zeitplan die Themen mit der gebotenen Gründlichkeit und Gediegenheit behandelt und beantwortet werden, kann, zumal während des laufenden Wahlkampfes vor der Bundestagswahl am 27. September 2009, ausgeschlossen werden. Kritik erfordert zweitens das Fehlen demokratischer Transparenz. Statt eines regulären Verfahrens, das in der parlamentarischen Sommerpause und vor der Bundestagswahl gar nicht mehr möglich ist, treffen sich Vertreter von Koalitions- und Oppositionsparteien, Bundestagsabgeordnete und Landesvertreter in „Gesprächsrunden“, bei denen die Teilnehmer, die Verantwortlichkeiten, das Verfahren und die Entscheidungsfindung sozusagen im Schoß der politischen Elite privatisiert sind. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit, eine inhaltliche Debatte über den Zirkel der Spitzenpolitiker hinaus ist so nicht möglich und offenbar auch gar nicht erwünscht. Den Beteiligten scheint der frappante Widerspruch nicht aufzufallen, dass sich der Deutsch Bundestag, da es um die Vertiefung und Verbreiterung seiner eigenen Mitwirkungsrechte in der Europapolitik geht, einem transparenten Diskussionsprozess entzieht.

Dieses doppelt kritikwürdige Verfahren entspricht genau der bisherigen Praxis, welche die deutsche Europapolitik in diese Krise geführt hat.

Die unterzeichnenden Staatsrechtslehrer und Staatsrechtslehrerinnen appellieren an die Bundesregierung, die Bundestagsabgeordneten und die im Bundesrat vertretenen Landesregierungen, von diesem undemokratischen Vorgehen abzulassen. Der 16. Deutsche Bundestag kann dieses wichtige Änderungsgesetz nicht mehr angemessen beraten und beschließen. Die Umsetzung des Karlsruher Urteils soll daher der am 27. September neu gewählte 17. Deutsche Bundestag vornehmen. Dann sind Sommerpause und Wahlkampf vorbei und kann ein angemessene politische Arbeit geleistet werden. Die sachlich ohnehin zweifelhafte Beeinflussung der irischen Wählerinnen und Wähler vor der dortigen Volksabstimmung darf nicht zum Angelpunkt der deutschen Politik in dieser wichtigen Frage der Neuausrichtung der Europapolitik gemacht werden.



Mehr Demokratie e.V.
Greifswalder Str. 4 - 10405 Berlin
Tel. 030 - 42082370
info@no-spammehr-demokratie.de

Spendenkonto
Mehr Demokratie - Kto. 885 81 05
BfS München - BLZ 700 205 00