Direkte Demokratie in den Städten und Gemeinden
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind in den Städten und Gemeinden in ganz Deutschland möglich. Wie oft die Bürger vor Ort an die Urnen treten, ist von Bundesland zu Bundesland jedoch sehr unterschiedlich. Im Saarland gab es bisher 14 Bürgerbegehren, in Bayern rund 1.800. Nicht überall sind die Spielregeln der direkten Demokratie fair. In vielen Bundesländern wird es den Menschen schwer gemacht, direkt mitzuentscheiden.
Die lebendige Praxis in anderen Ländern zeugt aber davon, dass Bürgerbegehren und -entscheide eine Chance für eine lebendige Politik in Städten und Gemeinden sind. Pro Jahr finden etwa 300 Bürgerbegehren in Deutschland statt. Genaue Zahlen finden Sie in der Datenbank Bürgerbegehren.
Idealer Ablauf eines Bürgerbegehrens

Schritt 1
Zu allen Themen, über die sonst der Gemeinderat abstimmt, können Bürger Vorschläge ausarbeiten.

Schritt 2: Bürgerbegehren
Unterschriften: 3-10%, Frist: mindestens 6 Monate freie Unterschriften-Sammlung.

Schritt 3
Gemeinderat behandelt Vorschlag. Initiative hat Rederecht.

Schritt 4
Eine Informations-Broschüre wird an alle Stimmberechtigten verschickt.

Schritt 5: Bürgerentscheid
Die Mehrheit entscheidet.
Weitere Informationen
Lesen Sie mehr über Bürgerbegehren und -entscheide in anwendungsfreundlicher Regelung (pdf - 196 kB - 16 Seiten).


