Fachtagung zur Europäischen Bürgerinitiative

Europäisch aufbegehren!

Filme

Grußwort der Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger



Zusammenfassung



Darstellung der unterschiedlichen Position von Kommission und Mehr Demokratie.



Podiumsdiskussion

Bericht

Die Ausgestaltung der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative (EBI) wurde am 10. Mai in Berlin auf einer von Mehr Demokratie und der Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) organisierten Tagung kontrovers diskutiert. Experten debattierten, an welchen Stellen die Europäische Bürgerinitiative – Feigenblatt oder echte Mitbestimmung? - verbesserungswürdig ist und brachten zahlreiche Vorschläge ein.

Die Experten setzten sich aus Vertretern von europaweit tätigen Nichtregierungsorganisationen zusammen. Auf die Frage, ob die EBI ein neues Instrument sei, um Ziele zu erreichen, antwortete Peter Wahl (weed), dass es bereits Instrumente gibt, die eine partizipative Möglichkeit des Dialoges eröffnen. Problematisch sei allerdings das Fehlen einer europäischen Öffentlichkeit; dadurch werde die Netzwerkbildung zwischen den zivilgesellschaftlichen Organisationen in den Mitgliedsländern sowie das Bündeln und Formulieren gemeinsamer Interessen und Standpunkte erschwert und behindert. In Form des Kommissionsvorschlags, so betonte Wahl, stelle die Europäische Bürgerinitiative keinerlei Verbesserung dar.

Jorgo Riss (Direktor Greenpeace Europe) kritisierte die Höhe der Beteiligungshürden. Um die Menschen in Europa zu motivieren und für Europa zu politisieren müssten diese Hürden deutlich gesenkt werden. Greenpeace habe mit einer europaweiten Kampagne zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel bereits eindeutige Erfahrungen gemacht: positive, in Bezug auf die Bereitschaft der Bürger zum Engagement, negative jedoch, was die Kenntnisnahme und Berücksichtigung der Ergebnisse durch die EU-Kommission angehe. Bezüglich der Praxis der Unterschriftensammlung führte Riss aus, dass man es mit stets mit einem notwendigen Vertrauensverhältnis zwischen Organisation und Unterstützern zu tun habe. Dies könne aber nicht entstehen, wenn den Unterstützern privateste Daten bis hin zur Ausweis- und/oder Sozialversicherungsnummern abverlangt werden. Riss kritisierte auch das Fehlen jeglicher Unterstützungsangebote der Kommission, sowohl finanzieller als auch technischer Art (Rechtsberatung, Übersetzungsdienste). Kleinere Organisationen müssten bereits an diesen Punkten scheitern und selbst Greenpeace werde von der Möglichkeit einer Europäischen Bürgerinitiative keinen Gebrauch machen, wenn der Kommissionsentwurf nicht deutlich nachgebessert und entbürokratisiert werden. .

Werner Hülsmann (Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung) lenkte das Augenmerk der zahlreichen Zuhörer auf die Probleme der Datenangabe bei der Unterschriftensammlung. „Eine Million Unterschriften zu sammeln ist ein erheblicher Aufwand, der honoriert werden sollte, das heißt, dies muss politische Folgen und Konsequenzen haben“, so Hülsmann. Dazu sei mindestens erforderlich, dass eine erfolgreiche EBI auch dem EU-Parlament vorgelegt wird, damit dieses die Anliegen und Ideen aufgreifen und an sich ziehen kann. Die von der Kommission geforderte Angabe von Ausweis- und Sozialversicherungsnummern sei überflüssig und müsse verhindert werden. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsort und -tag seien vollkommen ausreichend, um eine Person in einer Stichprobe eindeutig zu identifizieren. Zudem verstoße diese Kommissions-Forderung den eigenen Datenschutzbestimmungen der EU. “Sollte das noch nicht aufgefallen sein?“

Moritz Jahnke, Vorsitzender der Jungen Europäischen Bewegung (JEB), kritisierte das von der Kommission eingebrachten Kriterium der „Repräsentativität“ und die daraus abgeleitete Forderung, die Unterschriften müsse aus einem Drittel der Mitgliedstaaten kommen. „Mit einer EBI wird keine unmittelbare Entscheidung getroffen, die repräsentativ sein müsste. Die EBI ist vielmehr ein Minderheitenrecht für eine Million Unionsbürger.“ Entscheidend sei nur, dass die EBI europäisch ist und nicht nur die Partikularinteressen einzelner Mitgliedstaaten widerspiegelt. Daher reichten schon fünf Mitgliedstaaten aus. Nachdrücklich sprach sich Jahnke dafür aus, das Mindestalter für die Teilnahme an einer EBI zu senken. „Unsere Forderung ist die Absenkung auf das vierzehnte Lebensjahr. Wir alle wissen, dass Jugendliche in diesem Lebensalter längst fähig sind, am politischen Leben teilzunehmen. Und genau das wollen wir doch auch fördern.“

Einen zentralen Kritikpunkt griff Christian Felber (Attac Österreich) auf: dass eine EBI keine Vertragsänderung zum Ziel haben dürfe. „Wer ist eigentlich der Souverän?“ fragte Felber, „Das ist nicht die Kommission, das ist nicht der Rat, sprich die europäischen Regierungen, das ist nicht einmal das Parlament. In jedem demokratischen Gemeinwesen sind das die Bürgerinnen und Bürger. Dem Rat, den Mitgliedsstaaten und dem Parlament wird das Recht auf Vertragsänderung zugestanden. Ihm, dem Souverän dies vorzuenthalten, offenbart ein eigenartiges, nicht akzeptables Demokratieverständnis.“

In einem Punkt waren sich alle geladenen Experten einig, die Zulässigkeitsprüfung einer Europäischen Bürgerinitiative müsse bereits zu Beginn des Prozesses - und zwar möglichst durch eine neutrale Stelle erfolgen. Um Ressourcen zu schonen und keine Frustration und Enttäuschung aufkommen zu lassen, könne dies nicht erst geschehen, wenn eine Initiative mit einem erheblichen Kraftakt bereits 300.000 Stimmen gesammelt habe.

Das Ergebnis der Diskussionsrunde mit zahlreichen Fragen und Stellungnahmen aus dem fachkundigen Publikum belegt die dringende Notwendigkeit der Anpassung des Kommissionsentwurfs an demokratische Ansprüche und praktische Erfordernisse. Das wird jetzt innerhalb weniger Monate bis zur geplanten Inkraftsetzung der Ausführungsverordnung für die Europäische Bürgerinitiative geleistet werden müssen. Hierbei sind die zivilgesellschaftlichen Organisationen in ganz Europa gefordert, sich gemeinsam stark zu machen. Ansprechpartner sind zum einen sicherlich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, ebenso aber die Regierungen und die Parteien und Abgeordneten der nationalen Parlamente. Das Expertenhearing auf der Tagung „Europäisch Aufbegehren“ war dazu ein wichtiger, aber sicherlich nur ein erster Schritt. Und das Ziel ist klar: gemeinsam zu erreichen, dass die Europäische Bürgerinitiative das wird, als das sie bereits jetzt von der Kommission bezeichnet wird: ein Instrument für den Bürger.

Denise Entian und Günter Sölken

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Ansprechpartner

Günter Sölken

030/42082370

guenter.soelken@mehr-demokratie.de

 

Weitere Informationen

Mehr Demokratie: Informationen zur EBI

Mehr Demokratie: Stellungnahme (pdf)

Europäische Kommission: Vorschlag für eine Verordnung über die europäische Bürgerinitiative

Europäische Kommission: Öffentliche Konsultation zur europäischen Bürgerinitiative - mit Videos

Europäisches Parlament: Entschließung zur EBI

Mehr Demokratie:Arbeitskreis Europa

Mehr Demokratie: Buch: Europa: nicht ohne uns!"



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