Festschrift "20 Jahre Mehr Demokratie"

Die Schweiz und ihre direkte Demokratie

Die Schweiz ist meines Wissens das einzige Land, dessen geltende Verfassung wichtigste (Verfassungs-) und sehr wichtige (Gesetzes-) Entscheidungen des Parlaments auf nationaler Ebene der Volksabstimmung unterstellt, und zwar ohne Ausnahmen. Diese Art von direkter Demokratie gewährt den Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern das letzte Wort bei wegweisenden Fragen zur Zukunft ihres Staates. Das Schweizer Volk hat sich in solchen Abstimmungen zum Beispiel für die Einführung einer Alters- und Sozialversicherung ausgesprochen, dem Beitritt zur UNO zugestimmt und die Abschaffung der Armee abgelehnt.

Das war in der 700-jährigen Geschichte der Eidgenossenschaft nicht immer so. Das Konzept der Volksrechte (Initiative und Referendum) entwickelte sich erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und erreichte seine heutige Ausgestaltung mit der neuen Bundesverfassung von 1999.

Im Gegensatz zum Plebiszit, das in parlamentarischen Demokratien zur Stützung der aktuellen Regierungspolitik verwendet wird, sind die schweizerischen Volksrechte als Oppositionsrechte des Volkes zu verstehen, weil es nicht im Belieben der Behörden steht, welche Entscheidungen sie dem Volk vorlegen wollen. Daraus ist ein Regierungssystem entstanden, in welchem die drei Entscheidungsorgane Regierung, Parlament und Stimmbürger in differenzierter Weise zusammenarbeiten müssen.

Etwas vereinfacht kann man sagen, dass das Volk die letzte Entscheidung über die wichtigsten politischen Fragen hat, dass das Parlament über die wichtigen und die Regierung über Fragen von geringerer Wichtigkeit entscheidet.

Jährlich haben die Stimmberechtigten in der Schweiz allein auf Bundesebene über rund 6 Verfassungsänderungen und 4 wichtige Gesetze zu entscheiden. Im Mittel der letzten 20 Jahre lag die Stimmbeteiligung bei durchschnittlich 40%. Stark polarisierende Themen erhöhen die Stimmbeteiligung (EWR- oder UNO-Beitritt mit über 70%). Die schweizerische Erfahrung zeigt, dass die direkte Demokratie weder zu einer Art von "Volksgesetzgebung" noch zu weniger gut fundierten Gesetzen oder zur Verletzung von Minderheitsrechten führt. Es ist unbestritten, dass der Einfluss der Propaganda groß und Geld deshalb als Faktor für den Ausgang von Abstimmungen an Bedeutung gewonnen hat. Hingegen widerlegt das schweizerische Beispiel der direkten Demokratie m.E. die Meinung, die direkte Beteiligung des Volkes an den politischen Entscheidungen sei angesichts der Komplexität der modernen Industriegesellschaft nicht mit Erfolg praktizierbar. Es trifft indessen zu, dass die direkte Demokratie das Tempo des Gesetzgebungsprozesses bremst. Dies muss aber nicht nur nachteilig sein!

Die direkte Demokratie beteiligt die heterogene schweizerische Gesellschaft auf Dauer an den gemeinsamen politischen Fragen. Diese Integrationswirkung dürfte seit 1874 für den Zusammenhalt der schweizerischen Gesellschaft wichtig gewesen sein. Bedenkt man, dass in der Schweiz die direkte Demokratie auch auf kantonaler und kommunaler Ebene praktiziert wird, steht außer Frage, dass Volksentscheide dem Bürger die Politik näher bringen.

Christian Blickenstorfer,

Botschafter der Schweiz in der Bundesrepublik Deutschland

Christian Blickenstorfer

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