Festschrift "20 Jahre Mehr Demokratie"
Nicht zu wenig, aber auch nicht zu viel (Basis-)Demokratie...
"Mehr Demokratie" wird in diesem Jahr 20 - zu diesem Jubiläum meinen herzlichen Glückwunsch! Es begann in den 60er und 70er Jahren, als Menschen sich in Bürgerinitiativen zusammenschlossen, um ihre Interessen geltend zu machen und Mitsprache einzufordern. Weg vom Obrigkeitsdenken - hin zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern, die auch zwischen den Wahlen mitsprechen und mitentscheiden.
In den vergangenen Jahrzehnten hat sich unsere Demokratie gewandelt: Es ist eine neue Partizipation entstanden, die Bürgerinnen und Bürger vertreten ihre Interessen engagiert. Dies ist entscheidend für das Funktionieren einer lebendigen Demokratie.
Diese Entwicklung ist auch ein Verdienst der vielen engagierten Mitglieder von "Mehr Demokratie", die mit ihrem Eintreten für das Recht auf Volksabstimmung viel vorangebracht und erreicht haben, auch in Hamburg. Hier gibt es bürgerfreundliche Regelungen zu Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid. Nach Überzeugung von "Mehr Demokratie" ist die Hansestadt sogar Deutschlands Hauptstadt der direkten Demokratie.
Aber es gibt auch Zweifel. Es war Hamburgs Erster Bürgermeister Herbert Weichmann (SPD), der bereits 1974 vor einer "Überdemokratisierung" warnte: "Man kann Demokratie oder man kann einen Staat nicht funktionsfähig erhalten, wenn man sozusagen jede Entscheidung bis zur Basis vortreibt und von der Basis her legitimieren will. Dann kommen emotionale und sicherlich weniger sachverständige Erwägungen zum Tragen, als sie in Parlamenten angestrengt werden. Und ich meine auch, dass die Väter unseres Grundgesetzes mit gutem Grund nach den Erfahrungen der Weimarer Republik das Plebiszit abgeschafft haben, während heute eben wieder unter der Parole der Demokratisierung Tendenzen vorhanden sind, plebiszitäre Methoden anzuwenden." (Herbert Weichmann: Gefährdete Freiheit, Seite 25; Hoffmann und Campe Verlag, Hamburg 1974)
Diese Diskussion darüber, wie viel direkte Demokratie der repräsentativen Demokratie gut tut, ist heute mindestens so aktuell wie damals. Es geht darum, die repräsentative Demokratie durch direktdemokratische Verfahren zu bereichern, ohne sie zu schwächen. Was wir brauchen, ist eine Balance zwischen Möglichkeiten direkter Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger auf der einen Seite und volle Funktionsfähigkeit von Parlament und Regierung auf der anderen Seite.
Denn Deutschland und auch jedes einzelne Bundesland steht heute in einem globalen Wettbewerb, der von den politisch Verantwortlichen Schnelligkeit bei Entscheidungen, Planungen und deren Umsetzung verlangt. Meine persönliche Meinung ist: Wir dürfen uns nicht selbst ausbremsen, indem wir Individualinteressen - und die stehen nicht selten auch hinter Volksbegehren - ein zu großes Gewicht geben. Es ist wichtig und entspricht dem Wesen der parlamentarischen Demokratie, dass die Mehrheit entscheidet. Keinesfalls darf es die Volksgesetzgebung ermöglichen, dass (finanzstarke) Minderheiten politische Entscheidungen durchsetzen. Und es muss auch möglich sein, dass das Parlament Akte der Volksgesetzgebung korrigiert.
Natürlich sind das Parlament und die Regierung auch nicht klüger als das Volk. Beide können Fehlentscheidungen treffen. Aber: Entscheidungen im Parlament fallen nach ausführlichen Beratungen, in den Fraktionen, den Ausschüssen, nach der Einsicht in Sachverständigengutachten, nach Anhörungen von Experten usw. Außerdem wird im Parlament nicht nach dem "Ja - Nein - Prinzip" eines Volksentscheides entschieden, sondern es werden oft Kompromisse gesucht und auch gefunden. Gerade komplizierten Vorgängen wird das parlamentarische Beratungsverfahren besser gerecht als Volksentscheide.
Die Lösung liegt, wie so oft, in der Mitte: nicht zu wenig, aber auch nicht zu viel (Basis-)Demokratie. Für mich steht außer Frage, dass die parlamentarische Demokratie von mündigen und aktiven Bürgern lebt, die sich einmischen und das nicht nur am Wahltag. Dazu gehört eine Volksgesetzgebung, die die Balance herstellt zwischen aktiver Bürger-Mitsprache und funktionsfähigen staatlichen Entscheidungsträgern. Dazu gehört, dass die Budgethoheit des Parlaments nicht ausgehebelt wird. Und dazu gehören Zustimmungsquoren für die Änderung von Gesetzen, die das Mehrheitsprinzip unserer parlamentarischen Demokratie nicht in Frage stellen.
Wenn wir dies beachten, bin ich sicher, dass wir unsere repräsentative Demokratie mit Möglichkeiten der direkten Demokratie so bereichern können, dass wir die besten Entscheidungen für unsere Gemeinschaft treffen können.
Ole von Beust
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