Festschrift "20 Jahre Mehr Demokratie"
Eine überparteiliche "Institution" für eine demokratische Verfassungspolitik
Dass "Mehr Demokratie" 1988 entstanden ist und sich kräftig entwickelt hat, ist ein Glücksfall für die Demokratie in Deutschland. Schon seit den späten 1960er Jahren hatten viele Bürgerinnen und Bürger, vor allem junge Leute, in Bürgerinitiativen, Protestgruppen und neuen sozialen Bewegungen Willy Brandts Schlagwort "Mehr Demokratie wagen!" zunehmend Leben eingehaucht und dem Wunsch nach erweiterten Beteiligungsmöglichkeiten Ausdruck verliehen. Die "Grünen" mit ihrer proklamierten Basisdemokratie brachten diesen Impuls schließlich in die Parlamente und förderten die Debatte um die Verbesserung der demokratischen Beteiligungsverfahren einschließlich der direkten Demokratie.
"Mehr Demokratie" trat in diese Entwicklung Ende der 1980er Jahre als überparteiliche Stimme ein, als Interessengruppe für das öffentliche Interesse, deren Mitglieder sich der Demokratieförderung als solcher verschrieben hatten. Gegenüber den Schwachstellen der Parteiendemokratie suchten sie nach Möglichkeiten, um beteiligungswillige Bürgerinnen und Bürgern auf dem Weg zu neuen Teilnahmeformen zu unterstützen. Dazu bieten sich Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auf der kommunalen und Volksbegehren und Volksentscheid auf der Landesebene und der Bundesebene an. Glückliche Umstände der Verfassungsreform in Schleswig-Holstein 1990 und der demokratischen Verfassungsgebung in den neuen Bundesländern im Zuge der deutschen Einheit gaben diesen Ansätzen neuen Schwung. Seitdem hat sich "Mehr Demokratie" in diesem gemeinwohlorientierten Arbeitsfeld der Demokratieentwicklung unentbehrlich gemacht.
Wir haben uns daran gewöhnt, dass gegen Auswüchse und Missbräuche der Parteienherrschaft und ihrer institutionellen Grundlagen das Bundesverfassungsgericht angerufen werden kann und öfters auch wichtige Korrekturentscheidungen trifft (z. B. bei der Parteienfinanzierung).
Das (reaktive) Abstellen der gröbsten Missstände reicht freilich nicht aus. Doch wer steht für "proaktive" Initiativen für Demokratieverbesserung, für die "Demokratisierung der Demokratie"?
Dafür gibt es keine institutionelle "Zuständigkeit". Überhaupt kann sich eine demokratische Verfassungspolitik nicht auf eine geborene Instanz stützen. Der Gesetzgeber, auch der formelle Verfassungsgesetzgeber, setzt sich ja in den Parlamenten aus den Parteien zusammen, die strukturell kein primäres Interesse an Demokratisierung jenseits der parlamentarischen Repräsentation haben. Die Konkurrenz der Volksgesetzgebung betrachten sie allzu häufig mit Argwohn. Nichtparteiliche und überparteiliche Akteure sind daher für eine Politik der Dynamisierung der Demokratie unabdingbar. Dieser Aufgabe hat sich "Mehr Demokratie" mit großem Engagement und ebenso großer Glaubwürdigkeit gestellt.
Öffentliche Informationsangebote und inhaltlich klare Argumentation tragen dazu ebenso bei wie die Offenheit für Netzwerk- und Koalitionsbildung und die geduldige Vermittlung zwischen parteipolitisch verhakten Positionen. Auch die Informationsarbeit für, mit und durch die Medien und die Verzahnung mit der Wissenschaft hat die Reformprozesse vorangebracht.
Demokratisierungserfolge in vielen Bundesländern, insbesondere im weiteren Ausbau der direkten Demokratie und bei Reformen des Wahlrechts, zeugen von dieser hartnäckigen Arbeit. So ist "Mehr Demokratie" nach zwei Jahrzehnten in Deutschland eine "Institution" geworden, auf die sich Bürgerinnen und Bürger bei der Weiterentwicklung der demokratischen Verfassung des Landes stützen können. Auch für die Zukunft wartet hier noch viel Arbeit.
Prof. Dr. Theo Schiller,
Leiter der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie Marburg
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