Am 8. Oktober hat die CDU wahr gemacht, was sie angekündigt hatte: Sie hat mit ihrer Mehrheit die Regeln für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Thüringen verändert. Damit sind zwar die Unterschriften-Hürden gesenkt. Aber die Bürger müssen nun für eine Unterschrift unter ein Bürgerbegehren auf's Amt. Das ist weltweit einmalig. Thüringen bleibt mit der Amtseintragung Schlusslicht unter allen Bundesländern. Die heute von CDU-Fraktionschef Mike Mohring im Plenum wiederholte Behauptung der CDU, sie gehe mit ihrer Reform weiter als das Volksbegehren "Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen", ist unwahr. Nur in einem Punkt ist die CDU dem Volksbegehren voraus, beim Themenausschluss. Aber vergleichen Sie selbst:
Synopse: Gegenwärtige Rechtslage, Vorschlag des Volksbegehrens und CDU-Vorschlag (PDF, 2 Seiten, 26 KB)
Während im Landtag die eingereichten 250.982 Unterschriften für das Volksbegehren "Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen" überprüft werden, gießt die CDU ihre Vorstellungen in Beton. Das Bündnis für Mehr Demokratie hat dies so kommentiert: Die CDU verliert damit ihren Rest-Anstand. Sie setzt rücksichtslos und fahrlässig das Vertrauen der Bürger in die Demokratie auf's Spiel. Zuallererst richtet sie im Jahr der Demokratie einen demokratischen Flurschaden an. Menschen, die den Verfassungsregeln für die direkte Demokratie vertraut haben, werden nun enttäuscht; sie erleben, wie die Regierung die Würde der Volksgesetzgebung verletzt – und dabei auch das Parlament selbst an Würde verliert.
Die CDU verlässt mit ihrer Entscheidung den Weg, den die Thüringer Verfassung vorsieht, wenn zwei Reformvorschläge auf dem Tisch liegen: Sie hätte ihre Vorstellungen als Konkurrenzvorlage anbieten. Dann hätten die Menschen bei einem Volksentscheid selbst wählen können, ob sie die Amtseintragung oder die freie Sammlung bevorzugen. "Ein solches Vorgehen zerstört politische Kultur und wird das Land in eine Verfassungskrise stürzen - mit gravierenden Auswirkungen für die derzeitige Regierung", kommentiert Prof. Roland Geitmann vom Mehr Demokratie-Kuratorium das Vorgehen der CDU.
Das Recht auf die Behandlung des Volksbegehrens im Landtag bleibt bestehen, auch das Recht auf Volksentscheid. Wie der Landtag aus dem heute entstandenen Dilemma herauskommen will, bleibt jedoch offen. Die Lösung liegt auf keinen Fall darin, den Gesetzentwurf des Volksbegehrens an die Beschlusslage anzupassen, wie die CDU hofft.
Am 30. September hatten sich Mitglieder des Vorstandes der CDU-Fraktion und die Vertrauenspersonen des Volksbegehrens "Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen" zu einem Gespräch getroffen. Auf Seiten der CDU nahmen Fraktionschef Mike Mohring und seine beiden Stellvertreter Evelin Gross und Christian Carius an dem Treffen teil. Das Volksbegehren wurde vertreten durch Ralf-Uwe Beck als Vertrauensperson und DGB-Chef Steffen Lemme als stellvertretende Vertrauensperson.
Die CDU-Fraktionsspitze bot an, in Verhandlungen einzutreten, wenn der Gesetzentwurf des Volksbegehrens voraussichtlich im November oder Dezember auf der Tagesordnung des Landtages steht. Sie will dann eine Einigung mit dem Volksbegehren erreichen, um einen Volksentscheid zu verhindern. Die Vertreter des Volksbegehrens haben in dem Gespräch deutlich gemacht, dass dies nicht in Frage kommt. Was 250.982 Menschen unterschrieben haben, ist nicht verhandelbar!
Das legen auch die Gesetze fest, mit denen Volksbegehren und Volksentscheide in Thüringen geregelt sind: Lediglich redaktionelle Änderungen an dem Gesetzentwurf sind erlaubt. Auch das Thüringer Verfassungsgericht hat in seinen Urteilen zur direkten Demokratie verwehrt, den Gesetzentwurf eines Volksbegehrens zu verändern.
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