Wählen ohne Überhang – Die Bürgerklage
Über 4.500 Menschen haben sich bis zum 15. März 2012 der Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht angeschlossen – eine unerwartet hohe Zahl, die zeigt, welch große Bedeutung die Bürger diesem Verfahren beimessen. Gemeinsam gehen wir gegen das von Union und FDP vorgeschlagene und vom Bundestag beschlossene neue Wahlgesetz vor.
Wahlgesetze sind Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache. Es droht stets die Gefahr, dass sie von der Mehrheit der Abgeordneten zur Sicherung ihrer Mehrheit genutzt werden. Gerade deshalb war es sehr wichtig, dass Sie mit Ihrer Unterschrift deutlich gemacht haben, dass Sie ein verfassungswidriges Wahlrecht nicht akzeptieren. Ihre von uns gesammelten Unterschriften befinden sich nun auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Herzlichen Dank an alle Unterstützer!
Übersicht der Dokumente zum Verfahren inklusive Stellungnahmen:
- Verfassungsbeschwerde von mehr als 4.500 Bürgern – 2 BvR 2670/11 –
Beschwerdeschrift von Prof. Dr. Matthias Rossi vom 09.12.2011 (PDF, 49 Seiten) - Abstrakte Normenkontrolle von 214 Bundestagsabgeordneten der
Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen – 2 BvF 3/11 –
Normenkontrollantrag von Prof. Dr. Dr. h. c. Hans Meyer (PDF, 30 Seiten)
- Organstreitverfahren der Partei Bündnis 90/Die Grünen – 2 BvE 9/11 –
Antragsschrift von Prof. Dr. Ute Sacksofsky vom 02.12.2011 (PDF, 40 Seiten) - Stellungnahmen/Erwiderungen/Gutachten
- Stellungnahme des Bevollmächtigten des Bundestages,
Prof. Dr. Frank Schorkopf, vom 25.02.11** - Stellungnahme des Bevollmächtigten des Bundestages,
Prof. Dr. Bernd Grzeszick, vom 25.02.2012* - Stellungnahme des Bevollmächtigten der Bundesregierung,
Prof. Dr. jur. Heinrich Lang, vom 25.02.2012* - Gutachten von Prof. Dr. Christian Hesse für die CDU/CSU-
Bundestagsfraktion vom 26.02.2012 (PDF, 33 Seiten) - Stellungnahme des Bevollmächtigten der CDU/CSU,
Prof. Dr. Winfried Kluth, vom 27.02.2012* - Replik von Prof. Dr. Ute Sacksofsky vom 24.03.2012 (PDF, 14 Seiten)
- Replik von Prof. Dr. Matthias Rossi vom 27.03.2011 (PDF, 12 Seiten)
- Replik von Professor Dr. Dr. h. c. Hans Meyer vom 27.03.2012 (PDF, 5 Seiten)
* Die Zustimmung zur Veröffentlichung wurde angefragt.
** Die Zustimmung zur Veröffentlichung wurde angefragt,
die Veröffentlichung aber abgelehnt.
Die Ziele
Zum einen muss das negative Stimmgewicht beseitigt werden. Zum anderen fordern wir ein faires Wahlrecht ohne Verzerrung durch Überhangmandate.
Bei einer Bundestagswahl können wir derzeit einer Partei schaden – indem wir ein Kreuz bei ihr machen. Grund dafür ist das negative Stimmgewicht. Die durch das negative Stimmgewicht verursachte Verzerrung des Wählerwillens wurde vom Verfassungsgericht 2008 verboten. Bis Juni 2011, drei volle Jahre, hatte die Politik Zeit, zu reagieren. Passiert ist erst mal nichts. Erst nach Ablauf der Frist wurde hektisch nachgebessert und im September 2011 ein Gesetz verabschiedet.
Das Ergebnis ist inakzeptabel – das negative Stimmgewicht ist im neuen Wahlgesetz erhalten geblieben. Das ist aber nicht alles. Denn auch die Überhangmandate sind geblieben. Eine Partei kann mehr Mandate für ihre Stimmen bekommen als andere. Im Extremfall könnte diese Verzerrung dazu führen, dass die Partei bzw. Koalition, die die Mehrheit der Stimmen errungen hat, im Bundestag nur eine Minderheit der Sitze erhält, so dass der Wählerwille in sein Gegenteil verkehrt wird.
Das Urteil von 2008 bot die Chance, die Missstände zu beheben. Diese Chance wurde nicht genutzt. Es geht um unser Wahlrecht.
Falls Sie mehr zum Thema wissen wollen: Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.
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