Wahlrecht

Die Geschichte des Hamburger Wahlrechts

Wir haben viele Jahre für ein faires und bürgerfreundliches Wahlrecht in Hamburg gekämpft.

 

1. Akt: Der Volksentscheid (Juni 2004)

Am 13. Juni 2004 gewinnen wir einen Volksentscheid. Eine Zweidrittelmehrheit unterstützt unsere Forderung nach einem fairen Wahlrecht. Damit ist klar: Hamburg bekommt ein faires Wahlrecht. Diesem Erfolg gingen anstrengende Monate voraus.

Rund ein halbes Jahr vorher haben wir die 81.147 Unterschriften für das Volksbegehren übergeben, dass die Entscheidung der Wählerinnen und Wähler erst möglich machte.

1. Zwischenergebnis:

Nun gibt es mehr Auswahl beim Wählen: Jede(r) Wahlberechtigte hat zweimal fünf Stimmen: Fünf Kreuze für die Kandidatinnen und Kandidaten des Wahlkreises und noch einmal fünf für die auf der Landesliste. Diese Stimmen können auch über Parteigrenzen hinweg verteilt (panaschiert) oder auf einzelne Bewerberinnen und Bewerber gehäufelt (kumuliert) werden. Damit können die Wählerinnen und Wähler punktgenau bestimmen, wer sie im Parlament vertreten soll.

Außerdem werden alle 121 Abgeordneten der Bürgerschaft direkt gewählt, davon 71 über 17 Mehrmandatswahlkreise und 50 über die Landesliste, deren Reihenfolge die Wählerinnen und Wähler verändern können.

 

2. Akt: Die Tricks der Regierung (Oktober 2006)

Die CDU-Regierung ändert im Alleingang das Wahlrecht. Damit ignoriert sie den Volksentscheid und stärkt den Einfluss der kleinen Machtzirkel innerhalb der Parteien.

In dieser Zeit regiert die CDU mit einer absoluten Mehrheit. Dadurch hat sie die Macht, das Wahlrecht ohne die anderen Parteien zu verändern. Bisher war es immer üblich, dass Regierung und Opposition die zentrale Frage der Ausgestaltung des Wahlrechts gemeinsam beschließen. Doch diesmal hat die CDU nicht gezögert, ihre Macht zu missbrauchen.

2. Zwischenergebnis

Mit vier Tricks wurde der Einfluss der Wählerinnen und Wähler entscheidend verringert:

  • Starre Landeslisten: Wie bei der Bundestagswahl wird ein Teil der Bürgerschaft über Wahlkreise und ein Teil über Landeslisten der Parteien gewählt. Nach unserem Vorschlag hatten alle Wählerinnen und Wähler je 5 Stimmen, die sie auf 5 beliebige Kandidaten der Parteien verteilen oder häufeln konnten. Die Regierung führte nun bei der Landeslistenwahl eine einzige Stimme ein, mit der man eine ganze Parteiliste abnicken muss.
  • Berlusconi-Klausel: Wird in einem Wahlkreis ein parteiungebundener Einzelkandidat oder Vertreter einer Splitterpartei in die Bürgerschaft gewählt, dann wird einfach die Gesamtzahl der Bürgerschaftssitze erhöht. So wird ausgeschlossen, dass es bei der Regierungsbildung auf diese Person ankommen könnte. Hier folgte die Hamburger CDU einem italienischen Vorbild.
  • Die Wahlkreis-Mauer: Nach dem Volksentscheid hatte jeder Wähler im Wahlkreis fünf Stimmen, die beliebig auf die verschiedenen KandidatInnen verteilt oder gehäufelt werden konnten. Die Personen mit den meisten Stimmen sollten nacheinander in die Bürgerschaft einziehen. Die CDU wollte das abschaffen. Dafür hat sie sich die sogenannte "Relevanzschwelle" ausgedacht. Damit kann es kaum gelingen, von einem hinteren Listenplatz ins Parlament zu kommen. Das Häufeln und Verteilen der fünf Stimmen wird fast wirkungslos.
  • 5%-Hürde in den Bezirken: Für die Wahl der Bezirksversammlungen wird die Fünf-Klausel wieder eingeführt.

Noch bevor unser Wahlrecht einmal zur Anwendung kam, wurde der Einfluss der Wählerinnen und Wähler entscheidend vermindert, der Volksentscheid ignoriert.

 

3. Akt: Das Verfassungsgericht greift ein (April 2007)

Wir und die Fraktionen der SPD und GAL rufen das Hamburger Verfassungsgericht an. Und wir erzielen einen Teilerfolg: Einer der vier Tricks verstößt gegen die Verfassung.

3. Zwischenergebnis:

Die Wahlkreis-Mauer, beschönigend "Relevanzschwelle" genannt, ist rechtswidrig. Das Gericht urteilt: "Die Bestimmung genügt [...] nicht den Anforderungen, die gemäß dem aus dem Rechtsstaatsprinzip nach Art. 3 Abs. 1 HV folgenden Gebot der Normenklarheit zu stellen sind. ... Insbesondere muss der Wähler vor dem Wahlakt erkennen können, wie sich die eigene Stimmabgabe auf Erfolg oder Misserfolg der Wahlbewerber auswirken kann. ... Zwar sind sowohl die Voraussetzungen, unter denen eine Veränderung der Reihenfolge der Wahlkreisliste vorgesehen ist, als auch die diesbezüglichen Handlungsmöglichkeiten des Wählers als solche - Abgabe von Persönlichkeitsstimmen im Wege des Kumulierens und/oder Panaschierens - für sich gesehen klar. Sie spiegeln dem Wähler allerdings ein falsches Bild vor: Er kann nicht erkennen, dass die ihm angebotenen Handlungsmöglichkeiten in Wirklichkeit eher theoretischer Natur sind." (Zitate aus dem Urteil zum Verfahren von SPD und GAL.)

Die Urteile: Urteil zu unserem Verfahren - Abweichende Meinung - Urteil zum Verfahren von SPD und GAL - Abweichende Meinung (jeweils pdf)

Nach dem Urteil wird die Relevanzschwelle durch ein anderes Verfahren ersetzt. Aber auch dieses stellt nicht sicher, dass sich die Stimmen auswirken, die von den Wählern an einzelne Kandidaten direkt gegeben werden.

 

4. Akt: Wir starten einen neuen Anlauf (Januar 2008)

Auch die anderen drei Tricks müssen weg. Deswegen starten wir im Januar 2009 wir eine Volksbegehren. Bis zum 13. Februar haben wir Zeit, die nötigen Unterschriften zu sammeln. Wir brauchen 62.000 Unterstützer, damit es zu einem Volksentscheid kommt. Das letzte Wort sollen dann die Bürgerinnen und Bürger haben. Jetzt suchen wir dringend Helfer, die uns bei der Sammlung helfen.

Unser aktueller Vorschlag:

Im Wesentlichen geht es darum, die Änderungen rückgängig zu machen, die die CDU-Mehrheit in der Bürgerschaft an dem vom Volk beschlossenen Wahlrecht vorgenommen hat:

  • Je nach Größe eines Wahlkreises werden weiterhin drei bis fünf Abgeordnete direkt gewählt - aber ohne die derzeit geltenden Einschränkungen, die es fast unmöglich machen, von einem hinteren Listenplatz ins Parlament zu gelangen. Gewinner soll sein, wer die meisten Stimmen hat!
  • Die starren Landeslisten, auf denen derzeit nur eine Partei angekreuzt werden kann, werden wieder geöffnet. Es gibt kein "Listenkreuz" mehr. Auch auf den Landeslisten sollen die Wählerinnen und Wähler wieder fünf Stimmen haben, die sie auf die Politiker ihrer Wahl verteilen können. Wir sind gegen politische Erbhöfe!
  • Die 5%-Klausel für die Bezirksversammlungen wird wieder abgeschafft. Auf kommunaler Ebene ist das Standard in Deutschland!
  • Die Bezirksversammlungen werden gleichzeitig mit dem Europaparlament gewählt. Das stärkt die politische Bedeutung der Bezirke, denn wenn Bürgerschaft und Bezirksversammlungen am selben Tag gewählt werden, dominieren die Bürgerschaftskandidaten den Wahlkampf. Deshalb sollen auch die Wahlkreise für die Bezirksversammlungen lokal angepasst werden und nicht mit den Wahlkreisen für die Bürgerschaft identisch sein.

 

Intermezzo: Die Wahl

Im Februar 2008 wird in Hamburg schließlich gewählt. Zwei Dinge zeigen sich: Die Bürgerinnen und Bürger nutzen die neuen Möglichkeiten. Diese wirken sich aber wegen der Trickserei kaum aus.

  • Rund 40% machen von den Möglichkeiten Gebrauch, auf Ebene der Wahlkreise einzelne Kandidaten gezielt zu stärken.
  • Die Verfälschung des Wahlrecht haben verhindert, dass sich der Wählerwille auswirken kann: In nur drei Fällen zogen Kandidaten von den hinteren Plätzen tatsächlich in die Bürgerschaft ein. Ohne den Eingriff der Regierung hätte es in fünfzehn weiteren Fällen eine Änderung gegeben.
  • Die Bürger wollen mehr Frauen im Parlament: Die Wähler haben Frauen bei der Wahl deutlich bevorzugt: In elf der fünfzehn Fälle wurden Frauen nach oben gewählt. Ihr Einzug ins Parlament wurde aber durch die Änderung verhindert.
  • Das Wahlrecht wird verstanden: Die Zahl der ungültigen Stimmen betrug nur 7.800. Bei der letzten Wahl waren es noch 10.500 gewesen.

Die Wahl löst eine Stimmungswandel in der Bevölkerung aus. Viele sehen durch das Ergebnis, wie sehr sich die Änderungen des Wahlrechts ausgewirkt haben. Unseren Sammlern fällt es in der Folgezeit leichter, Unterschriften für unseren neuen Anlauf zur Wahlrechtsreform zu sammeln.

 

Am Ende steht ein Kompromiss

Nach einem weiteren Volksbegehren im Februar 2009 können wir schließlich eine deutliche Verbesserung des Wahlrechts durchsetzen. Alle Parteien unterstützten den Vorschlag in einer Sitzung der Bürgerschaft am 11. Juni 2009: weitere Informationen.