Hamburg: Endlich faire Volksentscheide...
Unser Landesverband in Hamburg hat sich durchsetzen können. Es gibt eine deutliche Verbesserung der Volksgesetzgebung. Das ist das Resultat unseres jahrelangen Einsatzes.
"Es ist ein Kompromiss - aber einer, mit dem wir gut leben können. Endlich gibt es eine deutliche Verbesserung der Volksgesetzgebung in Hamburg, auch wenn nicht alles unseren Idealvorstellungen entspricht", so der Tenor der gestrigen Debatte im Trägerkreis von "Rettet den Volksentscheid".
Unser Bündnis stimmte bei dem Treffen ohne Gegenstimme dem Gesetzentwurf zu, den eine Redaktionsgruppe aus CDU, GAL, Oppositionsparteien und Vertrauensleuten der Initiative erarbeitet hat. Der Volksentscheid, der die Verbindlichkeit von Volksentscheiden in die Verfassung schreiben sollte, hatte im vergangenen Jahr trotz hoher Zustimmung der Teilnehmenden keinen Erfolg, weil der Volksentscheid nicht an einem Wahltag stattfinden konnte. Nach einer erfolgreichen neuen Initiative war jedoch bei den Koalitionsverhandlungen von CDU und GAL vereinbart worden, zusammen mit der Opposition und der Initiative einen Kompromiss zu suchen. "Dabei kam es schnell zu einer Einigung in Kernpunkten, aber auch zu Missverständnissen", so Angelika Gardiner von Mehr Demokratie Hamburg. "Alle Beteiligten haben deshalb jetzt konstruktiv zusammen gearbeitet, um zu eindeutigen Aussagen im Gesetz zu kommen."
Was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, wird nun in die Hamburgische Verfassung geschrieben: Senat und Bürgerschaft dürfen Volksentscheide nicht einfach kippen. Wenn sie tatsächlich einen Volksentscheid ändern wollen, kann das Volk in einem vereinfachten Verfahren darüber abstimmen, ob eine Mehrheit einverstanden ist. Volksentscheide sollen in Zukunft grundsätzlich an Wahltagen (Bürgerschaft und Bundestag) stattfinden, um sicherzustellen, dass sich möglichst viele Hamburgerinnen und Hamburger an der Abstimmung beteiligen. Dabei soll es nicht nur auf die Mehrheit (bei Verfassungsänderungen Zweidrittel-Mehrheit) der Abstimmenden ankommen. Bezugsgröße ist zugleich die Beteiligung an der parallel stattfindenden Wahl.
Die Änderung des Verfassungsartikels 50 soll noch in diesem Jahr durch die Bürgerschaft verabschiedet werden. Die damit verbundenen Änderungen des Durchführungsgesetzes werden erst im neuen Jahr erfolgen. Auf die Grundzüge haben sich die Beteiligten schon jetzt verständigt. Auch hier wurde zwischen Parteien und Vertretern der Initiative das Konsensprinzip vereinbart.





