Wahlrecht: Regierung im Panikmodus?

Vorgestern haben die Regierungsfraktionen einen neuen Entwurf zum Wahlrecht vorgestellt - bereits nächste Woche soll er verabschiedet werden. Drei Jahre waren Zeit, eine Reform zu verabschieden. Nach Ablauf der Frist scheint nun Panik zu herrschen.

Die Reform ist nötig, weil das Verfassungsgericht 2008 urteilte, das „negative Stimmgewicht“ sei unvereinbar mit den Prinzipien des Grundgesetzes. Durch diese Regelung können die Unterstützerinnen und Unterstützer einer Partei ihr können, in dem sie diese wählen.

Das nun von schwarz-gelb vorgeschlagene Wahlrecht zementiert die Verzerrung des Wählerwillens. Darauf haben einige Experten in einer Bundestagsanhörung hingewiesen, an der <link>Tim Weber von Mehr Demokratie teilgenommen hat. Ihm kam es dort so vor, als ob vor allem die Frage ging, wie viel negatives Stimmgewicht von den Karlsruhern Richtern denn erlaubt werden würde.

Verfassungsklage von Mehr Demokratie?

Erneut werden wohl die Karlsruher Richter über das Wahlrecht entscheiden: SPD und Grüne haben bereits eine Klage angekündigt. Doch es reicht nicht, dass Thema den Parteien zu überlassen. Unabhängig von anderen Akteuren prüfen wir gerade die Möglichkeit, mit einer Sammel-Verfassungsbeschwerde ein fair geregeltes und nachvollziehbares Wahlverfahren einzufordern.

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Wir machen bereits seit einigen Monaten auf den Missstand aufmerksam. Dabei unterstützen uns viele Tausend Bürger. Unterschreiben Sie jetzt unseren Aufruf für ein <link waehlen-ohne-ueberhang.html>Wahlrecht ohne Überhangmandate.

<typohead type=4>Ronald Pabst, 23. 9. 2011</typohead>

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