Volksentscheid - Kampagnen

Der Lohn für über zehn Jahre Arbeit: Volksentscheide in Hamburg

Wir haben in einem Bündnis aus über 30 Organisationen, von Initiativen, Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften und Parteien, eine wichtige Verbesserung durchgesetzt. Noch in diesem Jahr soll die Verbindlichkeit von Volksentscheiden wirkungsvoll erhöht werden. Das ist das Ergebnis der unermüdlichen Arbeit in Hamburg. Wir bedanken uns an dieser Stelle bei unseren Bündnispartnern und allen, die uns bei den Kampagnen geholfen haben.

 

Erste Erfolge

1997: Die Anfänge

Aktive Menschen gründen unseren Landesverband. Wir wollen eine Reform der Volksgesetzgebung durchsetzen: Auf der Ebene des Bundeslandes soll es faire Volksentscheide geben; auf der Ebene der Stadtbezirke streben wir die Einführung von Bürgerentscheiden an.

1998: Zwei Volksentscheide

Über 220.000 Menschen unterstützen in einem Volksbegehren unsere Ziele: Damit erreichen wir, dass es zwei Volksentscheide gibt. Zusammen mit der Bundestagswahl 1998 können die Wählerinnen und Wähler über unsere Gesetzesvorschläge entscheiden.

Am 27. September bekommen wir für beide Vorlagen eine große Mehrheit. Dennoch sind wir nur mit dem Vorschlag für die Stadtbezirke erfolgreich.

Die Verbesserung der Volksgesetzgebung für ganz Hamburg können wir hingegen nicht durchsetzen: Zwar unterstützen 73,2% der Wähler unsere Vorlage; wir haben aber die vom Gesetz geforderte Mindestzustimmung knapp verpasst - mindestens die Hälfte der Wahlberechtigten hätte unsere Vorlage unterstützen müssen, es waren aber nur 45 Prozent.

Doch in den Stadtbezirken werden Bürgerentscheide eingeführt. Die von uns vorgeschlagenen Regelungen gelten unverändert bis heute und wurden bislang in mehr als 65 Fällen angewendet.

2001: Reform auf der Landesebene

Wir arbeiten weiter und drängen auf eine Reform für Volksentscheide auf der Landesebene. Nach zähen Verhandlungen beschließt das Hamburger Parlament mit den Stimmen von SPD, CDU und Grünen eine Senkung der Hürden. Dies ist eine Folge unseres Volksentscheids von 1998.

Endlich haben die Bürger neue Möglichkeiten, die Politik in der Stadt mitzubestimmen: Diese werden auch fleißig genutzt.

2004: Volksentscheid über ein besseres Wahlrecht

Wir wenden uns nun dem Thema Wahlrecht zu und können uns auch hier durchsetzen. Mit 66,5 Prozent gewinnen wir einen Volksentscheid. Damit können nun bei der Wahl die Parteilisten verändert werden.

 

Angriff auf die Volksgesetze

2004: Verkauf der Krankenhäuser

Im Februar stimmt eine Mehrheit von 76,8 Prozent (das waren 588 952 Wählerinnen und Wähler, zugleich 48 Prozent aller Wahlberechtigten) gegen den geplanten Verkauf der landeseigenen Krankenhäuser. Trotzdem veräußerte der Hamburger Senat die Krankenhäuser an ein privates Unternehmen. Damit hat sich die Regierung über einen federführend von der Gewerkschaft ver.di organisierten Volksentscheid hinweggesetzt.

2005: Verschärfung der Regeln für Volksentscheide

Um weitere unerwünschte Volksentscheide zu vermeiden, verschärft die Landesregierung die Regeln für direkte Demokratie. So werden unter anderem die freie Sammlung verboten und weitere bürokratische Hürden aufgebaut.

2006: Änderung des Wahlrechts

Erneut wird das Ergebnis eines Volksentscheids nicht respektiert. Die Regierung ändert eigenmächtig das vom Volks beschlossene Wahlrecht: Der Einfluss der Wählerinnen und Wähler auf die Parteilisten wird deutlich reduziert. Diese Änderung der allein regierenden CDU ist immer noch rechtsgültig, das Wahlrecht kam 2008 zu Anwendung. Alles über unseren Einsatz für ein faires Wahlrecht in Hamburg erfahren Sie in unserer Übersicht.

 

Unsere Reaktion

2007: Erster Teil

Wir wollen nun, dass Volksentscheide verbindlich werden, damit die Regierung sie in Zukunft nicht so einfach ändern kann. Außerdem wollen wir selbstverständlich die 2005 von der Regierung aufgestellten neuen Hürden wieder rückgängig machen.

Dafür starten wir zwei Volksbegehren, die jeweils von 100.000 Menschen unterstützt werden. Eine Vorlage wird direkt von der Regierung übernommen - damit ist die freie Unterschriftensammlung wieder möglich.

Über die zweite Vorlage entscheidet das Volk direkt. Und wie schon 1998 scheitern wir an der Mindestzustimmung, obwohl eine große Mehrheit von knapp 76 Prozent uns unterstützt.

2008: Zweiter Teil

Lange Zeit hat die CDU allein regiert, nun gibt es eine schwarz-grüne Koalition. Und wir können auf dem Verhandlungsweg wichtige Verbesserungen der direkten Demokratie durchsetzen. Noch im Dezember 2008 soll es, im Einvernehmen aller Fraktionen und des Initiativenbündnisses zu einer Änderung des Artikel 50 der Hamburgischen Verfassung kommen, so dass die Entscheidungen der Bürger in Zukunft besser respektiert werden müssen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Wenn das Parlament das Ergebnis eines Volksentscheids ändert, tritt diese Änderung nur in Kraft, wenn drei Monate verstrichen sind und nicht 30.000 Bürger eine Volksabstimmung über das Parlamentsbegehren verlangen.
  • Volksentscheide finden zusammen mit anderen Wahlen statt (es sei denn, die Initiatoren fordern etwas anderes).
  • Findet der Volksentscheid zusammen mit einer Wahl statt, muss die Mehrheit der an der Wahl Teilnehmenden für die Initiative stimmen. Will die Initiative die Verfassung ändern, müssen zwei Drittel der an der Wahl Teilnehmenden für eine Änderung stimmen, damit diese gültig wird.
  • Die Initiatoren einer Volksinitiative haben Rederecht in den betroffenen Ausschüssen.
  • Das Parlament kann den Rechnungshof über die finanziellen Auswirkungen eines Entscheids befragen.Volksentscheide und Wahlen werden zukünftig gleich behandelt: Die Bürgerinnen und Bürger werden per Post benachrichtigt; zudem können sie die Stimme per Brief abgeben. Im Wahllokal werden schließlich die Unterlagen für die Wahl und die Volksabstimmung gemeinsam ausgehändigt.

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2004

Unsere Helfer feiern den Erfolg beim Volksentscheid zum Wahlrecht.

2004

Fotoaktion: Ein Herz für Hamburg

2007

Sammler für unser Volksbegehren...

2007

Aktion für den Volksentscheid beim Alsterlauf in Hamburg

2007

Aktionsurlauber vor dem Rathaus