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Mitgliederbegehren

Laut Satzung des Vereins (§6, §11) sind Mitgliederurabstimmungen über Vereinsbelange möglich. Voraussetzung sind wenigstens 100 unterstützende Unterschriften von Mitgliedern.

Ansprechpartner Mitgliederbegehren

Rückfragen richten Sie bitte an das Büro in München (Tel: 089 / 821 17 74, Fax: 089 / 821 11 76, bayernbuero@mehr-demokratie.de).

Der Abstimmungskommission gehören zur Zeit an:

Auszug aus der Satzung

§11 Die Mitgliederurabstimmung

  • Je ein Antrag auf Mitgliederurabstimmung wird auf maximal drei Seiten in der Mitgliederzeitschrift von Mehr Demokratie veröffentlicht, sofern er von mindestens sieben Mitgliedern unterstützt wird. Eine Mitgliederurabstimmung findet statt, wenn mindestens 100 Mitglieder den so veröffentlichten Antrag auf Durchführung schriftlich (per Brief, Fax oder e-Mail) binnen drei Monaten nach Versendung der Zeitschrift unterstützen (Mitgliederbegehren). Mitgliederurabstimmungen finden auch auf Antrag der Mitgliederversammlung oder des Vorstands statt. Hierfür verschickt der Vorstand an alle Mitglieder eine Abstimmungsvorlage.
  • Haben einzelne Mitglieder eine Abstimmungsvorlage erarbeitet und wird diese von mindestens 100 Mitgliedern unterschrieben, so wird diese Abstimmungsvorlage dem Vorstand zugeschickt. Dieser ist zur Weiterleitung an alle Mitglieder verpflichtet.
  • Die Abstimmung endet frühestens drei Wochen nach der Versendung der Abstimmungsvorlage. Das Abstimmungsenddatum (Poststempel) ist in der Abstimmungsvorlage mit anzugeben.
  • Nur die abgegebenen Stimmen entscheiden. Sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt, entscheidet bei der Urabstimmung die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Alle Mitglieder müssen über das Abstimmungsergebnis schriftlich informiert werden.
  • Die abgegebenen Stimmen werden im Original ein Jahr lang aufgehoben und können von jedem Vereinsmitglied eingesehen werden.
  • Das nähere Verfahren regelt eine Ausführungsbestimmung. Diese kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder durch Mitgliederurabstimmung geändert werden.

Hintergrund

Die Regelungen finden Sie in unserer Satzung.



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