Aufruf: Bürgerbegehren bürgerfreundlich machen
Im Vorfeld der Reform von Bürgerbegehren und -entscheiden in Nordrhein-Westfalen haben wir im November 2011 einen Aufruf gestartet.
Vor den Änderungen wurden 40 Prozent aller Begehren für unzulässig erklärt, und jeder zweite Bürgerentscheid war ungültig. Der Hauptgrund: Bürgerbegehren mussten viele überflüssige Hürden überwinden, um erfolgreich zu sein.
Der Aufruf:
"Wir, die Unterzeichner, rufen den Landtag Nordrhein-Westfalen auf, die Spielregeln für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu ändern und bürgerfreundlicher zu gestalten.
Insbesondere
- müssen sämtliche Themen, über die der Rat entscheiden kann, auch einem Bürgerbegehren zugänglich sein. Dies gilt insbesondere für Stadtentwicklungsfragen und Großprojekte.
- darf in Zukunft der Kostendeckungsvorschlag kein Grund mehr sein, ein Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. In NRW wird jedes sechste Bürgerbegehren wegen eines unzureichenden oder fehlenden Kostendeckungsvorschlags für unzulässig erklärt. Das Absurde dabei ist, dass der Kostendeckungsvorschlag gar nicht verbindlich ist und er beim Bürgerentscheid nirgendwo mehr erwähnt wird.
- soll es keine überflüssigen Fristen für Bürgerbegehren geben, die sich gegen einen Ratsbeschluss richten. Solange der Rat in der Lage ist, einen Beschluss zurückzunehmen, solange muss auch ein Bürgerbegehren möglich sein.
- soll bei Bürgerentscheiden wie bei Wahlen das Prinzip „Mehrheit entscheidet“ gelten. Abstimmungsquoren verzerren Mehrheitsverhältnisse und belohnen politische Passivität.
- sollte eine Ombudsstelle geschaffen werden, die unabhängig Bürgerinitiativen und Bürgerbegehren einerseits, sowie Politik und Verwaltung andererseits über Verfahren von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid berät."
Erstunterzeichner
153 Organisatoren von Bürgerbegehren in NRW haben unseren Aufruf unterschrieben.

