Volksentscheids-Ranking 2010
Das Volksentscheids-Ranking vergleicht die gesetzlichen Regelungen der Bundesländer für die direkte Demokratie auf Landesebene (Volksbegehren/Volksentscheide) und auf kommunaler Ebene (Bürgerbegehren/Bürgerentscheide): Zusammenfassung.
Die Übersicht
| Platz 2010 | Bundesland (Platz 2007) | Gesamt | Landesweit | Kommunal |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Hamburg (3) | gut (1,9) | gut (2,3) | (gut) 1,5 |
| 2 | Berlin (1-2) | gut (2,3) | befriedigend (3,3) | sehr gut (1,3) |
| 3 | Bayern (1-2) | befriedigend (2,55) | befriedigend (3,4) | gut (1,7) |
| 4 | Thüringen (14-15) | befriedigend (2,9) | ausreichend (4,0) | gut (1,8) |
| 5 | Bremen (10) | befriedigend (3,25) | befriedigend (3,1) | befriedigend (3,4) |
| 6 | Nordrhein-Westfalen (4) | befriedigend (3,45) | ausreichend (3,7) | befriedigend (3,2) |
| 7-8 | Sachsen (5-6) | ausreichend (3,55) | ausreichend (3,6) | ausreichend (3,5) |
| 7-8 | Schleswig-Holstein (5-6) | ausreichend (3,55) | ausreichend (4,0) | befriedigend (3,1) |
| 9 | Rheinland-Pfalz (14-15) | ausreichend (3,9) | ausreichend (4,1) | ausreichend (3,7) |
| 10 | Hessen (7) | ausreichend (4,0) | mangelhaft (4,5) | ausreichend (3,5) |
| 11 | Mecklenburg-Vorpommern (12) | ausreichend (4,25) | ausreichend (4,2) | ausreichend (4,3) |
| 12-13 | Brandenburg (9) | ausreichend (4,3) | mangelhaft (4,5) | ausreichend (4,1) |
| 12-13 | Niedersachsen (8) | ausreichend (4,3) | ausreichend (4,1) | mangelhaft (4,5) |
| 14 | Sachsen-Anhalt (11) | ausreichend (4,4) | ausreichend (4,0) | mangelhaft (4,8) |
| 15 | Baden-Württemberg (13) | mangelhaft (4,9) | mangelhaft (5,3) | mangelhaft (4,5) |
| 16. | Saarland (16) | ungenügend (5,5) | ungenügend (6,0) | mangelhaft (5,0) |
Zusammenfassung
Insgesamt ist das Ergebnis des Rankings ernüchternd und erfreulich zugleich. Ernüchternd, weil wir bei den Gesamtnoten acht Mal die Note „ausreichend“, einmal „mangelhaft“ und einmal sogar „ungenügend“ vergeben mussten. Erfreulich ist das Ergebnis, da die Durchschnittsnote aller Länder nun bei 3,7 liegt und damit deutlich besser ist als beim Ranking 2007 (4,0) sowie beim ersten Ranking 2003 (4,2). Dies zeigt, dass es zwar noch einen großen Reformbedarf auf dem Weg zu fairen und bürgerfreundlichen Volksentscheiden gibt, jedoch einige Bundesländer ihre Regelungen in den vergangenen Jahren reformiert haben.
Spitzenreiter des diesjährigen Rankings ist Hamburg, gefolgt von Berlin. Dies ist auf Reformen der vergangenen Jahre zurückzuführen. Zum ersten Mal in der Geschichte des Volksentscheids-Rankings erhalten damit Bundesländer für ihre Gesetze zur direkten Demokratie ein „gut“ als Gesamtnote. 2007 waren Bayern und Berlin mit der Note „befriedigend“ gemeinsam auf Platz 1. Bayern belegt nun den dritten Platz.
Größter Gewinner im Vergleich zu 2007 ist Thüringen, das sich durch die Reform auf Gemeindeebene von Platz 14-15 auf Platz 4 verbesserte. Ebenfalls deutlich nach oben ging es für Rheinland-Pfalz (von Platz 14-15 auf Platz 9) und Bremen (von Platz 10 auf Platz 5), Hamburg kletterte von Platz 3 auf Platz 1.
Schlusslicht mit den restriktivsten Gesetzen und der geringsten Praxis der direkten Demokratie ist nach wie vor das Saarland mit „ungenügend“. Hier plant die Jamaika-Koalition jedoch Reformen. Baden-Württemberg schneidet lediglich mit einem „mangelhaft“ ab.
Reformen bei den Regelungen der direkten Demokratie gab es seit dem vorherigen Volksentscheids-Ranking 2007 in Rheinland-Pfalz, Hamburg, Bremen, Thüringen und in Berlin. Auch in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Bremerhaven, Hessen und im Saarland sind Reformen geplant. In Baden-Württemberg hat die Opposition entsprechende Vorschläge vorgelegt.
Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind in der Praxis gravierend. In zehn von 16 Bundesländern gab es noch nie einen Volksentscheid (Landesebene). In Bayern und Hamburg fanden dagegen bereits jeweils sechs Volksentscheide statt. Auch auf kommunaler Ebene gibt es große Unterschiede. Von deutschlandweit rund 4.440 Bürgerbegehren und 2.400 Bürgerentscheiden fanden fast 40 Prozent in Bayern statt (1.759 neu eingeleitete Initiativen, 995 Bürgerentscheide). Im Saarland, Schlusslicht des Rankings, wurden erst 14 Bürgerbegehren gestartet.
Boom seit 1990: 88 Prozent der 238 Initiativen auf Landesebene wurden nach 1990 eingeleitet, 16 der bisher 18 Volksentscheide in Deutschland fanden seit Anfang der 90er Jahre statt. In allen neuen und in drei der alten Bundesländer sowie in Berlin wurden Volksbegehren und -entscheide erst nach 1990 ermöglicht. Auf Kommunalebene ist die Entwicklung noch deutlicher. Vor der friedlichen Revolution kannte nur Baden-Württemberg Bürgerbegehren und -entscheide.
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Volksentscheids-Ranking
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alte Versionen:
Volksentscheids-Ranking von 2007 (pdf - 44 Seiten - 1,3 MB)
Volksentscheids-Ranking von 2003 (pdf - 44 Seiten - 340 kB)


