Unsere Wahlrechts-Positionen zum Bundestagswahlrecht

Bundestag verkleinern und Überhangmandate vermeiden? Natürlich geht das!

Beim Thema Wahlrechtsreform tritt Deutschland seit Jahren auf der Stelle - es gibt nach wie vor keinen befriedigenden Vorschlag. Der aktuelle Beschluss der großen Koalition ist nicht einmal mit allen Fraktionen abgestimmt. Warum er keine wirkliche Lösung bietet, erklärt unser Wahlrechts-Experte Karl-Martin Hentschel in einem Interview.
 

Kriterien für eine Reform des Bundestagswahlrechts

Mehr Demokratie hat Kriterien für eine Reform des Bundestagswahlrecht formuliert und können unter Downloads herruntergeladen werden.

Vorschläge von Mehr Demokratie

Es gibt jenseits des deutschen Tellerrandes durchaus brauchbare Modelle, an denen sich der Vorschlag von Mehr Demokratie orientiert. Unsere Lösung: Weder reines Mehrheitswahlrecht, noch reine Verhältniswahl, sondern Personenwahl in "Mehrpersonenwahlkreisen" (also Wahlkreisen, in denen nicht nur ein, sondern mehrere Direktmandate vergeben werden). Wie das im einzelnen geht, erklärt unser Vorschlag für eine schnell umsetzbare Minimal-Variante einer Wahlrechts-Reform.

Wir schlagen vor, dass der neue Bundestag einen gelosten Bürgerrat über eine umfassende Wahlrechtsreform einberuft. Dabei sollten auch Themen wie Geschlechtergerechtigkeit, Ersatzstimme und Wahlrecht für Menschen ohne deutschen Pass einbezogen werden.
 

  • Mehr Personalisierung – aber kein Mehrheitswahlrecht

    Die Wählerinnen und Wähler sollen mehr Personen als bisher wählen können, nicht nur Parteien. Mehr Demokratie lehnt aber die Einführung eines Mehrheitswahlrechts in Deutschland ab, da dann kleine Parteien nicht mehr im Parlament vertreten wären. Stattdessen wollen wir ein Personenwahlrecht mit Verhältnisausgleich. Wir wollen also mehr Personenwahl, damit die Wählerinnen und Wähler über ihre Abgeordneten entscheiden können und auch Wählerinnen  und Wähler kleinerer Parteien durch eine Abgeordnete oder Abgeordneten im Wahlkreis vertreten werden können. Der Vorschlag stellt aber auch sicher, dass die Parteien entsprechend ihrer Stimmenzahl repräsentativ im Bundestag vertreten sind.

  • Sperrklausel

    Die Sperrklausel soll auf drei Prozent abgesenkt werden. Für den Fall, dass die bevorzugte Partei an der Sperrklausel scheitert, soll eine Ersatzstimme eingeführt werden.

  • Wahlalter

    Die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht auf Bundesebene bzw. zur Bundestagswahl soll auf 16 Jahre abgesenkt werden.

  • Ausländerwahlrecht

    Das aktive und passive Wahlrecht soll auf alle EU-Bürgerinnen und Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft ausgeweitet werden, die seit längerem in Deutschland leben.

  • Direktwahl Bundespräsident

    Mehr Demokratie lehnt die Direktwahl des Bundespräsidenten ab. Dessen Funktion ist vornehmlich eine repräsentative. Es gibt keine überzeugenden Gründe dafür, den Bundespräsidenten zur Wahrnehmung dieser Aufgaben besser zu legitimieren. Bei einer Direktwahl gäbe es eine Diskrepanz zwischen seiner gestärkten Legitimation bei gleichbleibenden Kompetenzen. Weiterhin würde eine Direktwahl die Illusion einer direktdemokratischen Beteiligung schaffen, die durch Zuschnitt des Amtes nicht erfüllt werden könnte. Das direktdemokratische Element einer Direktwahl bezöge sich lediglich auf die Wahl selbst; der politische Alltagsprozess wäre dadurch nicht demokratischer.

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