Thüringer Volksbegehren im Landtag

Am 13. Februar fand eine mehrstündige mündliche Anhörung im Innenausschuss des Thüringer Landtags statt. Es ging um den Gesetzentwurf des Volksbegehrens für "Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen" - und um den weiteren Umgang mit diesem Entwurf.

Denn die CDU-Mehrheit im Landtag hatte im Oktober 2008 mit einem eigenen Gesetz das Volksbegehren unterlaufen.

17 Experten waren vor den Innenausschuss geladen, 12 waren der Einladung gefolgt: Die Professoren und Verfassungsrechtler Hans Meyer (Berlin), Peter Michael Huber (München), Roland Geitmann (Kehl), Stefan Storr (Graz), Theo Schiller (Marburg), Gebhard Kirchgässner (Universität St. Gallen), sowie der Bayrische Verfassungsrichter Klaus Hahnzog, Susanne Wenisch von Mehr Demokratie Bayern, Mehr Demokratie-Sprecher Gerald Häfner und nicht zuletzt Andreas Groß (Mitglied des Schweizer Nationalrats); aus Thüringen haben die kommunalen Spitzenverbände Stellung genommen.

Die öffentliche Anhörung drehte sich von Anfang an nicht nur um den Inhalt des Volksbegehrens-Gesetzentwurfs, sondern auch um die Änderung der Kommunalordnung durch die CDU am Volksbegehren vorbei. Der Demokratieforscher und Mitglied der Schweizer Christdemokraten Gebhard Kirchgässner kritisierte das Vorgehen der CDU aus Schweizer Sicht als absolut unfair. In der Schweiz, so Kirchgässner, würde die CDU dafür abgewählt werden. Dieses "überholende Gesetz" bezeichnete Gerald Häfner von Mehr Demokratie als "europaweit einmaligen Vorgang". Die Regierungsfraktion habe damit einen Vertrauensbruch begangen: "Sobald ein Volksbegehrens-Verfahren läuft, ist der Landtag auch Treuhänder für den Willen der Bürger. Er hat dafür zu sorgen, dass das, was sie unterschrieben haben, auch unverändert zur Abstimmung im Volksentscheid kommt." Prof. Hans Meyer, betonte in der Anhörung: "Die CDU hätte ihre Vorschläge als Konkurrenzvorlage im Volksentscheid vorlegen müssen. Jetzt ist ein Zustand entstanden, der rechtsstaatlich untragbar ist."

Der entscheidende Unterschied zwischen der jetzt geltenden Kommunalordnung und den Vorschlägen des Volksbegehrens ist die von der CDU eingeführte Amtseintragung. Eine solche Hürde für die Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene ist weltweit einmalig und eine Erschwernis für direktdemokratische Verfahren. Dies bestätigten auch die befragten Experten. Andreas Groß beschrieb das Gespräch auf der Straße als "Seele der direkten Demokratie, die von den Institutionen gefördert, und nicht behindert werden sollte." Susanne Wenisch, die für den Mehr Demokratie-Landesverband in Bayern Initiatoren von Bürgerbegehren berät, wies auf die Vorteile der freien Sammlung hin: Sie bedeutet nicht nur weniger Bürokratie und weniger Kosten für die Gemeinden, sondern fördert vor allem die Sachdiskussion: "Auch der Gegner eines Vorschlags kann ein Begehren unterschreiben, von dem er will, dass es allen Bürgern der Kommune zur Abstimmung vorgelegt wird." Von "Missbrauch" der freien Sammlung durch vorschnelles Unterschreiben, wie ihn die CDU befürchtet, hat Theo Schiller von der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung noch nie gehört.

Die Verfassungsrechtler äußerten in der Anhörung verschiedene Vorschläge, wie das Dilemma gelöst werden könnte. Prof. Peter Michael Huber und Prof. Roland Geitmann sprachen sich für die Möglichkeit aus, den Gesetzentwurf des Volksbegehrens zu übernehmen und ihn gleichzeitig zu erweitern. So könnte auch die freie Sammlung wieder in die Kommunalordnung eingesetzt werden. Dem widersprach Klaus Hahnzog: Das Parlament müsse Normenklarheit schaffen. Daher müsse sich der Volksentscheid auf die Kommunalordnung vor der Änderung durch die CDU beziehen.

"Unsere Verfassung allein kann die Demokratie nicht am Leben erhalten. Das können nur die Bürger selbst", so zitierte Gerald Häfner zum Schluss der Anhörung aus dem Vorwort von Landtagspräsidentin Dagmar Schipanski zu einer Veröffentlichung der Thüringer Verfassung. "Was im konkreten Fall das Gemeinwohl ist, das zu entscheiden, darf keiner Person und keiner Partei allein überlassen werden. [...] In diesem Sinne lade ich Sie zum Mitreden ein, zum Mitdenken und Mittun."

Bis zum 23. April hat der Landtag Zeit, den Gesetzentwurf des Volksbegehrens abschließend zu behandeln. Lehnt er ihn ab, kommt es zum Volksentscheid. Am 27. März wird der Innenausschuss wieder beraten und eine Beschlussempfehlung an den Landtag verabschieden.

Ralf-Uwe Beck

Wir sind Mitglied. Werden Sie es auch!

Die Mitgliedschaft bei Mehr Demokratie ist für viele Menschen eine Herzensangelegenheit. Sie zeigen dadurch ihre Unterstützung für den Volksentscheid. Derzeit haben wir 6.030 Mitglieder.

Jetzt Mitglied werden und Volksentscheide fördern...