volksbegehren

"Hoffnung ist eben nicht bloßer Optimismus.
Es ist nicht nur die Überzeugung, daß etwas gut ausgeht.
Es ist vielmehr die Gewißheit, daß etwas Sinn hat -
auch ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht."

Vaclav Havel


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"Wertpapiere für die Demokratie" - Ausstellung der 387.469 Unterschriftsbögen für das Volksbegehren "Mehr Demokratie in Thüringen" am 15.12.2000 in Erfurt
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volksbegehren
"Mehr Demokratie in Thüringen"

Der Vorschlag

Um die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheid zu senken hat ein breites Bündnis aus 21 Organisationen im Frühjahr 2000 ein Volksbegehren gestartet. Der Gesetzentwurf der Initiative sah vor, die Volksbegehrenshürde von 14 Prozent auf 5 Prozent zu senken... [weiter]

Hier finden Sie den [Gesetzentwurf zum Volksbegehren (pdf)]

Volksbegehren


Der Demokratie-Herbst 2000

Zwischen dem 28. Juli und dem 27. November 2000 haben dieses erste in Thüringen offiziell zugelassene Volksbegehren 387.469 Bürgerinnen und Bürger unterschrieben. Nach der Prüfung durch die Meldebehörden hat die Landtagspräsidentin, Christine Lieberknecht, angesichts von 363.123 als gültig anerkannten Stimmen das Volksbegehren am 20. März 2001 für zustande gekommen erklärt. [weiter]

Hier finden Sie das offizielle [Endergebnis der Unterschriftensammlung]



Die (unterbrochene) Landtagsdebatte

Zum ersten Mal wurde in Thüringen ein Gesetzgebungsverfahren aus dem Volk heraus eröffnet. Am 6. April wurde der Gesetzentwurf des Volksbegehrens in erster Lesung im Landtag behandelt... [weiter]



Die Gerichtsentscheidung

Am selben Tag, an dem Volksbegehren im Landtag auf der Tagesordnung stand, hat die Landesregierung Klage gegen das Volksbegehren eingereicht. Am 19. September hat das Thüringer Verfassungsgericht das Volksbegehren für "Mehr Demokratie in Thüringen" gestoppt. Wir sind offenbar der Zeit voraus - die Gerichte werden nachkommen.
Das Urteil... [weiter]

Hier finden Sie das [Urteil des Thüringer Verfassungsgerichts (doc)]
und [Informationen (pdf)] dazu

Ministerialdirigent Dr. Siegfried Jutzi aus dem Justizministerium Rheinland/Pfalz hat in Neue Justiz 12/2001 das Urteil des Thüringer Gerichts kommentiert. In seinem Kommentar heißt es u.a.: "Eine Entscheidung, die in weiten Teilen nicht überzeugt...". [weiter]



Das Volksbegehren ist zu Ende, nicht aber die Initiative

"Das Volksbegehren ist zu Ende, nicht aber die Initiative." - so lautete die Antwort des Bündnisses für "Mehr Demokratie in Thüringen" auf die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts. [weiter]

Am 13. November 2003 hat der Landtag die Reform einstimmig beschlossen. Dies ist ein Erfolg des Volksbegehrens "Mehr Demokratie in Thüringen" aus dem Herbst 2000.