Arbeitskreis Wahlrecht

Demokratie braucht Volksentscheide, aber auch Parlamente. Und die sollten möglichst demokratisch und bürgernah zusammengesetzt sein. Deswegen beschäftigen wir uns mit dem Wahlrecht. Die traditionellen Wahlrechte geben den Bürgerinnen und Bürgern nur wenig Einflussmöglichkeit. Zwar können sie eine Partei wählen - wen die Partei ins Parlament schickt, entscheidet sie aber allein. Das kann man ändern. In der Schweiz zum Beispiel können die Wählerinnen und Wähler die Kandidierenden von allen Parteien auf ein weißes Blatt schreiben und sich so ihre eigne Liste zusammenstellen. Der Entwurf entsprechender Modelle auch für Deutschland, in den Kommunen, in den Bundesländern und auf Bundesebene, ist eines der Themen des Arbeitskreises.

Weiteres Thema ist die Erweiterung des Wählerkreises. Jugendliche und Ausländerinnen und Ausländer haben kein Wahlrecht. Sollte man das ändern, und falls ja, unter welchen Bedingungen?

Mehr Demokratie hat schon mehrere Volksbegehren und Volksinitiativen zur Verbesserung des Wahlrechts gestartet. In Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen wurde das Wahlrecht nach Vorschlägen von Mehr Demokratie verändert. Aktuell streben wir eine Reform des Bundestagswahlrecht an.  Näheres finden Sie in unserem unten verlinkten Reformpapier:

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