Laufende Verfahren auf Landesebene (Volksgesetzgebung und Volkspetitionen)

Nr. Bundesland Verfahrenstyp Titel
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Ziel Status/Verlauf
1 Bayern Volksgesetzgebung "Gegen Studiengebühren in Bayern"
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Für die Abschaffung von Studiengebühren. Auch wird ein Ausschluss von Verwaltungsgebühren und Gebühren für ein Zweitstudium und berufsbegleitende oder weiterbildende Studien gefordert. Start der Unterschriftensammlung war am 10. August 2011. Benötigt werden 25.000 Unterschriften für die erste Verfahrensstufe, den Antrag auf Volksbegehren.
2 Bayern Volksgesetzgebung "Grundrecht auf Bildung ernst nehmen – Studienbeiträge abschaffen!"
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Für die Abschaffung von Studiengebühren. Jedoch wird kein Ausschluss von Verwaltungsgebühren und Gebühren für ein Zweitstudium und berufsbegleitende oder weiterbildende Studien gefordert. Start der Unterschriftensammlung war am 28. September 2011. Bis zum 20. April 2012 wurden etwas mehr als die benötigten 25.000 Unterschriften für die erste Verfahrensstufe, den Antrag auf Volksbegehren, gesammelt, jedoch noch nicht eingereicht.
3 Berlin Volksgesetzgebung "Freie Zulassung zum Masterstudium" (2. Anlauf) Für einen gesetzlichen Anspruch auf ein Masterstudium. Dafür sollen die Kapazitäten für Masterstudienplätze ausgebaut werden, ohne dass dies zu Lasten anderer Studiengänge geschieht. Die Unterschriftensammlung für den zweiten Anlauf der Initiative (die erste Sammlung wurde abgebrochen) begann am 15. November 2011. 20.000 Unterschriften werden für die erste Verfahrensstufe benötigt.
4 Berlin Volksgesetzgebung "Rettet die S-Bahn Berlin"
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Veröffentlichung aller Verträge / Ausweitung gesetzlicher Standards für den S-Bahn-Betrieb. So sollen unter anderem der Bestand der Züge auf das Niveau von 2005 aufgestockt und die Mitarbeiter zukünftig nach Tarif bezahlt werden. Die Unterschriftensammlung begann am 24. Juni 2011. Am 23. Dezember 2011 reichte die Initiative den Antrag auf Volksbegehren mit 31.870 Unterschriften ein (20.000 benötigt). Der Senat hat am 7. Februar 2012 den Antrag als unzulässig abgelehnt, nun entscheidet automatisch das Berliner Verfassungsgericht über die Zulässigkeit.
5 Berlin Volksgesetzgebung Für Nachtflugverbot am Flughafen Berlin Brandenburg International
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Für eine Änderung des § 19 Abs. 11 des Landesentwicklungsprogramms zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbots am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER). Flüge zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sollen so verhindert werden. Die Landesregierung wird aufgefordert, in Verhandlung mit dem Land Brandenburg zu treten, um den Staatsvertrag vom 7. August 1997 über das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm entsprechend zu ändern. Flüge zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sollen so verhindert werden. Die Unterschriftensammlung begann am 25. Juni 2011. Am 9. Oktober 2011 wurden mehr als 30.000 Unterschriften für die erste Verfahrensstufe (Antrag auf Volksbegehren) eingereicht (20.000 benötigt).
6 Berlin Volksgesetzgebung Für Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung
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Für die Rekommunalisierung der 2014 auslaufenden Stromkonzessionsverträge und für die Gründung eines modernen, ökologischen und sozialen Stadtwerks/Energieversorgers. Die Unterschriftensammlung für die erste Verfahrensstufe, den Antrag auf Volksbegehren, begann am 6. März 2012. Hierfür werden 20.000 Unterschriften innerhalb von sechs Monaten benötigt.
7 Brandenburg Volksgesetzgebung Für Nachtflugverbot am Flughafen Berlin Brandenburg International
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Für eine Änderung des § 19 Abs. 11 des Landesentwicklungsprogramms zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbots am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER). Flüge zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sollen so verhindert werden. Die Unterschriftensammlung begann am 25. Juni 2011. Am 19. September 2011 wurden mit 38.100 mehr als die benötigten 20.000 Unterschriften eingereicht. Der Landtag lehnte die Initiative am 16. Dezember 2011 inhaltlich ab. Im Februar 2012 wurde ein Volksbegehren als zweite Verfahrensstufe beantragt. Dieses findet vom 4. Juni bis zum 3. Dezember (6 Monate) statt, jedoch ist die freie Unterschriftensammlung nicht gestattet, die Unterschriften müssen auf Ämtern geleistet werden.
8 Brandenburg Volksgesetzgebung "Schule in Freiheit"
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Gegen Pläne der Landesregierung, die Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft um zehn Prozent zu kürzen sowie für eine organisatorische Selbständigkeit aller staatlichen Schulen und die gleichberechtigte Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft. Die Unterschriftensammlung begann am 6. Mai 2011. Am 28. September 2011 wurden mit 37.600 mehr als die benötigten 20.000 Unterschriften eingereicht.
9 Brandenburg Volksgesetzgebung "Hochschulen erhalten!" Gegen Pläne, die Brandenburgische Technische Universität Cottbus (BTU) und die Hochschule Lausitz (HL) in Cottbus und Senftenberg aufzulösen und eine Lausitzer „Energie-Universität“ zu gründen. Die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative begann am 2. Mai 2012. Es werden 20.000 Unterschriften benötigt, damit sich der Landtag mit der Initiative befasst.
10 Hamburg Volksgesetzgebung "Unser Hamburg - Unser Netz: Für die Rekommunalisierung der Hamburger Energie-Netze"
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Ziel ist es, dass der Staat ab 2015 die Versorgungsnetze für Strom, Gas und Fernwärme von den privaten Betreibern übernimmt. Der Start der Unterschriftensammlung für die erste Stufe, der Volksinitiative, erfolgte am 5. Juli 2010. Am 20. August 2010 wurden mit 17.726 Unterschriften mehr als die benötigten 10.000 Unterschriften überreicht. Nachdem die Bürgerschaft (= Landesparlament) das Anliegen abgelehnt hatte, beantragten die Initiatoren die zweite Verfahrensstufe, das Volksbegehren. Dieses fand vom 4. bis 25. Juni 2011 statt und war mit 116.000 Unterschriften erfolgreich (62.732 Unterschriften benötigt). Da das Parlament die Forderungen nicht übernahm, kommt es bei der nächsten Wahl zum Bundestag oder zur Bürgerschaft zum Volksentscheid.
11 Hamburg Volksgesetzgebung Gegen Alkoholverbot im Hamburger Verkehrsverbund HVV
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Gegen Alkoholverbot im HVV, dem Hamburger Verkehrsverbund. Dieses war am 1. September 2011 in Kraft getreten. Die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative begann am 13. September 2011. Erforderlich sind 10.000 Unterschriften, welche die Initiative bis zum 12. März 2012 sammeln will.
12 Hamburg Volksgesetzgebung "Transparenz schafft Vertrauen"
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Für ein Transparenzgesetz, wonach unter anderem Verträge, Gutachten und Verwaltungsvorschriften der öffentlichen Hand aufgelistet und im Internet verfügbar gemacht werden müssen. Die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative begann am 28. Oktober 2011. Am 9. Dezember 2011 wurden 15.000 Unterschriften eingereicht (10.000 Unterschriften wurden benötigt). Nachdem die Bürgerschaft (= Landesparlament) das Anliegen abgelehnt hatte, beantragten die Initiatoren die zweite Verfahrensstufe, das Volksbegehren. Vom 27. August bis 17. September 2012 findet das Volksbegehren statt, etwa 63.000 Unterschriften (= 5 Prozent der Hamburger Wahlberechtigten) werden benötigt.
13 Mecklenburg-Vorpommern Volksgesetzgebung "Für den Erhalt einer bürgernahen Gerichtsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern"
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Gegen eine geplante Reform, welche eine Mindestgröße von zehn Richterplanstellen pro Amtsgericht vorsieht. Es wird befürchtet, dass damit die Zahl der Amtsgerichte von 21 auf acht reduziert werden soll. Die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative begann am 5. April 2012 (15.000 Unterschriften werden benötigt).
14 Mecklenburg-Vorpommern Volksgesetzgebung "Theater und Orchester sind unverzichtbar"
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Für mehr Landesfördermittel für die von Kürzungen und Schließung bedrohten sechs Landestheater und vier Orchester in Mecklenburg-Vorpommern. Die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative begann am 15. November 2011. Am 17. April 2012 wurden mit 51.000 Unterschriften deutlich mehr als die benötigten 15.000 eingereicht. Der Landtag und deren Ausschüsse befassen sich mit der Initiative in Kürze. Sollte der Landtag die Forderungen ablehnen, können die Initiatoren ein Volksbegehren als zweite Verfahrensstufe einleiten.
15 Mecklenburg-Vorpommern Volksgesetzgebung „Für einen Mindestlohn von 10 Euro pro Stunde“
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Für die Einführung eines Mindestlohns von 10 Euro/h. Der Landtag soll sich gegenüber der Landesregierung dafür einzusetzen, dass Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat unverzüglich eine entsprechende Initiative einleitet. Die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative begann am 5. Januar 2012. Es werden 15.000 Unterschriften benötigt, damit sich der Landtag mit der Initiative befasst.
16 Schleswig-Holstein Volksgesetzgebung "Für faire Volksentscheide ins Grundgesetz"
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Der Landtag wird aufgefordert, sich bei der Landesregierung für die Einbringung eines Gesetzes in den Bundesrat einzusetzen, mit dem auf Bundesebene faire direktdemokratische Elemente eingeführt werden. Start der Volksinitiative war am 16. Juni 2011. Damit sich der Landtag mit dem Anliegen befasst, müssen die Initiatoren binnen eines Jahres 20.000 Unterschriften sammeln.
17 Schleswig-Holstein Volksgesetzgebung "Mehr Demokratie in Schleswig-Holsteins Kommunen"
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Für Reformen der Regelungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, u.a. Senkung Quoren und Verkleinerung des Themenausschlusskatalogs. Start der Volksinitiative war am 16. Juni 2011. Damit sich der Landtag mit dem Anliegen befasst, müssen die Initiatoren binnen eines Jahres 20.000 Unterschriften sammeln.
18 Schleswig-Holstein Volksgesetzgebung Für kostenlose Schulbusse Für die Streichung der Elternbeteiligung an den Kosten der Schülerbeförderung. Diese belaufen sich auf ca. 25 Mio. EUR pro Jahr. Start der Unterschriftensammlung war am 1. Dezember 2011. Für die erste Verfahrensstufe, die Volksinitiative, werden 20.000 Unterschriften innerhalb eines Jahres benötigt.
19 Thüringen Volksgesetzgebung "Für sozial-gerechte Kommunalabgaben"
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Für die Abschaffung der Abwasser- und Straßenausbaubeiträge. Statt dessen sollen Investitionen im Abwasserbereich über Verbrauchsgebühren finanziert werden. Investitionen im Straßenbau sollen über eine Infrastrukturabgabe finanziert werden. Die Unterschriftensammlung für den Antrag auf Volksbegehren begann am 25. Juni 2011. Am 19. August 2011 wurden 23.791 gültige Unterschriften eingereicht (5.000 Unterschriften benötigt). Die Landesregierung hat gegen den Antrag geklagt , denn ihrer Ansicht nach verstößt der Gesetzentwurf gegen das Finanztabu.