Bundestag

Um bundesweite Volksentscheide einzuführen, muss nach herrschender Rechtsauffassung das Grundgesetz geändert werden. Das bestätigte auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag am 30. Juni 2009:

"In einer Demokratie muss das Volk Regierung und Gesetzgebung in freier und gleicher Wahl bestimmen können. Dieser Kernbestand kann ergänzt sein durch plebiszitäre Abstimmungen in Sachfragen, die auch in Deutschland durch Änderung des Grundgesetzes ermöglicht werden könnten."

Im Jahr 2002 gab es im Bundestag eine Mehrheit von 63,38 Prozent für einen rot-grünen Gesetzentwurf (Drucksache 14/8503) zur Einführung bundesweiter Volksabstimmungen in namentlicher Abstimmung. Die notwendige Zweidrittel-Mehrheit wurde knapp verfehlt. (Debatte: Plenarprotokoll 14/240, pdf - 120 Seiten - 80 kB)

Die derzeit regierende CDU/CSU ist gegen bundesweite Volksentscheide, alle anderen im Bundestag vertretenen Parteien dafür.