Volksentscheid: Ein Flugzeug zieht das Wort als Banner durch die Lust. Aufgenommen in Thüringen im Jahr 2000.

Volksbegehren in den Bundesländern

Volksbegehren und Volksentscheide geben den Bürgern die Möglichkeit, Landespolitik selbst zu gestalten. So die Theorie. In der Praxis gibt es jedoch häufig so hohe gesetzliche Hürden, dass Volksbegehren faktisch unmöglich sind: In vielen Bundesländern gab es noch nie einen von Bürgern initiierten Volksentscheid. Dort, wo die Verfahren gut geregelt sind, hat sich eine lebendige Direktdemokratie entwickelt.

Der ideale Weg zum Volksentscheid

 

Schritt 1
Zu allen landespolitischen Themen dürfen Bürgerinnen und Bürger Vorschläge ausarbeiten.

 

Schritt 2 Volksinitiative
Unterschriften:0,25 Prozent, Frist: mindestens 6 Monate.

 

Schritt 3
Parlament behandelt Vorschlag. Initiative hat Rederecht. Kompromiss oder Übernahme möglich.


 

Schritt 4 Volksbegehren
Unterschriften: 3 Prozent, Frist: mindestens 6 Monate freie Unterschriften-Sammlung.

 

 

Schritt 5
Parlament kann Initiative übernehmen oder Alternativvorschlag mit zur Abstimmung stellen.

 

 

Schritt 6
Eine Informations-Broschüre wird an alle Haushalte verschickt.

 

 

Schritt 7 Volksentscheid
Die Mehrheit entscheidet.

 

 

Zähler Volksbegehren

Anzahl direktdemokratischer Verfahren auf Landesebene (ohne unverbindliche Volkspetitionen)

Stand: 12.05.2012

Antrag auf Volksbegehren/Volksinitiative

(1. Verfahrensstufe): 273

Volksbegehren (2. Verfahrensstufe): 75

Volksentscheide aufgrund von

Volksbegehren (3. Verfahrensstufe): 19

Obligatorische Referenden: 20

Volksbegehrens-Bericht


Hier können Sie unseren aktuellen Bericht aus dem Jahre 2011 herunterladen.

Die wichtigsten Fakten finden Sie in der Zusammenfassung.

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