Gegen Neubau des Rathauses (1)

Neuenkirchen, Samtgemeinde (Niedersachsen)

Fragestellung:
Sind Sie dafür, dass der Ratsbeschluss vom 17. Juni 2019 aufgehoben wird und der Neubau des Rathauses in der Samtgemeinde Neuenkirchen unterbleibt?
Themenbereich:
Öffentliche Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Unzulässig
Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
Unzulässig

Weitere Informationen

Jahr:
2019
Verfahrenstyp:
1. b (genauer:) Korrekturbegehren
Zulässigkeit:
14.09.2021
Beschluss zum Bürgerentscheid:
17.06.2019
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ID:
11372
Erstellungsdatum:
23.12.2022
Änderungsdatum:
20.09.2021
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