Gegen Gewerbeerweiterung einer Chemiefirma (2)

Pullach i.Isartal (Bayern)

Fragestellung:
Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Pullach i. Isartal die laufende Bauleitplanung zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23b "Industriegebiet Dr.-Gustav-Adolph-Straße" sowie die erste Teiländerung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan "Industriegebiet Dr.-Gustav-Adolph-Straße" im Parallelverfahren einstellt?
Themenbereich:
Wirtschaftsprojekte
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Unzulässig
Unterschriften gültig
773
Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
Unzulässig

Weitere Informationen

Jahr:
2022
Verfahrenstyp:
1. a (genauer:) Initiativbegehren
Einreichung der Unterschriften:
13.07.2022
Zulässigkeit:
30.06.2022
Weitere Entwicklung:
Drittes Bürgerbegehren gestartet... Zwischendurch Plan, ein Ratsbegehren zu starten, der wieder verworfen wurde. Nun scheint es so zu sein, dass der VGH endgültig einen Schlussstrich gezogen hat, in dem er die Baurechtsmehrung, "das zentrale Begründungselement" für das Bürgerbegehren als "unrichtig, rechtsirrig und irreführend" bezeichnet hat. (Zitat aus SZ-Artikel; FF, 04.04.2023) | Der VGH Bayern entschied, dass die Fragestellung und damit das Begehren selbst unzulässig sei.
Klage:
1
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ID:
11596
Erstellungsdatum:
13.03.2024
Änderungsdatum:
05.07.2022
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