Für multifunktionales Gemeinschaftshaus auf Auwiese statt seniorengerechte Mietwohnungen

Strande (Schleswig-Holstein)

Fragestellung:
Sind Sie dafür, dass ein multifunktionales Gemeinschaftshaus – wie bislang im Flächennutzungs- und Bebauungsplan vorgesehen – auf der Auwiese zwischen der Straße „Zum Mühlenteich“ und der Siedlung „Bocksredder“ errichtet wird, statt diese Fläche von Investoren mit seniorengerechten Mietwohnungen bebauen zu lassen, und zu diesem Zweck der von der Gemeinde Strande am 21.02.2019 gefasste Aufstellungsbeschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 für das Gebiet nördlich „Dänischenhagener Straße“, östlich „Zum Mühlenteich“, südlich Freidorfer Au, westlich der Bebauung „Bocksredder“ aufgehoben wird?
Themenbereich:
Planungssatzungen (Bauleitplanung)
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Zulässig
Datum des Bürgerentscheids:
27.09.2020
Gültige Stimmen:
743
Abstimmende:
822
Stimmberechtigte:
1214
Beteiligung:
67,70 %
Quorum:
243
Ja-Stimmen:
249 (39,60 %)
Nein-Stimmen:
449 (60,40 %)

Weitere Informationen

Jahr:
2019
Verfahrenstyp:
1. b (genauer:) Korrekturbegehren
Beschluss zum Bürgerentscheid:
21.02.2019
Bürgerentscheid:
27.09.2020
Weitere Entwicklung:
Nach Entscheidung des Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgerichts vom 30.11.2022 sind die Abstimmungen für unzulässig erklärt worden und müssen wiederholt werden (wird 2023 geschehen) | https://schleswig-lebt.de/2022/11/30/buergerentscheid-in-strande-muss-wiederholt-werden/
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ID:
11687
Erstellungsdatum:
14.02.2024
Änderungsdatum:
13.11.2022
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