- Fragestellung:
- Sollen das Gerüst,sämtliche vor 1982 erbauten Stationen, die beiden Wagenhallen und der Kaiserwagen entsprechend dem Gutachten des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege vom 25.10.1989 gemäß Denkmalschutzgesetz NRW mit sofortiger Wirkung unter Denkmalschutz gestellt und damit auf ihre Erhaltungsmöglichkeit geprüft, jedoch nur dann, in diesem Falle allerdings zwingend - für eine Rekonstruktion nach den Originalbauplänen vorgesehen werden, falls sich auch für die Denkmalbehörde die Erhaltung der Originalsubstanz aus unabweisbaren Gründen als unmöglich erweist?
- Themenbereich:
- Verkehrsprojekte
- Aktueller Status:
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Verfahren abgeschlossen
- Unterschriften insgesamt:
- 28000
- Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
- Positiv erledigt durch neuen Gemeinderatsbeschluss
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Weitere Informationen
- Jahr:
- 1997
- Verfahrenstyp:
- 1. a (genauer:) Initiativbegehren
- Einreichung der Unterschriften:
- 16.07.1997
- Zulässigkeit:
- 30.11.1996
- Weitere Entwicklung:
- Die Zielrichtung dieser Initiative deckte sich mit den Bestrebungen aus Politik und Verwaltung: Mit Ratsbeschluss vom 26.05. bzw. 02.06.1997 wurde die Schwebebahn bereits unter Denkmalschutz gestellt.
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- ID:
- 3497
- Erstellungsdatum:
- 13.05.2006
- Änderungsdatum:
- 07.07.2020
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