Auf dem Gelände des Rettershofes soll auf privatwirtschaftlicher Basis ein Golfplatz mit den nötigen Nebenanlagen errichtet werden. Der entsprechende Bebauungsplan Nr. 47/13 ist öffentlich auszulegen und als Satzung zu beschließen.
Themenbereich:
Wirtschaftsprojekte
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Zulässig
Unterschriften gültig
2400
Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
Positiv erledigt durch neuen Gemeinderatsbeschluss