Zum Erhalt des Naherholungsgebiets Fuchsstein (die Zweite)

Amberg (Bayern)

Themenbereich:
Öffentliche Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Unzulässig
Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
Unzulässig

Weitere Informationen

Jahr:
2010
Verfahrenstyp:
1. c (genauer) Korrekturbegehren mit Alternativvorschlag
Start der Unterschriftensammlung:
31.07.2010
Weitere Entwicklung:
Das Bürgerbegehren für die Erhaltung des Erholungsgebietes Fuchsstein-Atzlricht ist nicht zulässig. Zu diesem Ergebniss sind die Juristen der Stadt Amberg gekommen. Begründung: die eingereichten Unterschriftenlisten sind nachträglich verändert worden. Stadtrat Dr. Klaus Ebenbruger, Vorsitzender der Bürgerinitiative Fuchsstein-Atzlricht, soll unter anderem eine geforderte Begründung des Bürgerbegehrens erst nachträglich auf die Dokumente kopiert haben. Juristisch gesehen sei das Urkundenfälschung. (Stand: 25.10.2010)
Klage:
1
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ID:
6718
Erstellungsdatum:
07.03.2024
Änderungsdatum:
13.09.2022
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