Gegen die beschlossene Friedhofsgebührensatzung

Laudenbach (Bayern)

Themenbereich:
Gebühren und Abgaben
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Unzulässig

Weitere Informationen

Jahr:
2018
Ankündigungsdatum:
31.01.2019
Verfahrenstyp:
1. b (genauer:) Korrekturbegehren
Einreichung der Unterschriften:
30.11.2018
Zulässigkeit:
07.05.2019
Weitere Entwicklung:
Grund für die Unzulässigkeit: "Eine Aufhebung der aktuellen Gebührensatzung sei rechtswidrig, da die alte Satzung schlichtweg zu niedrige Gebühren beinhalte. Ebenfalls zur Rechtswidrigkeit führe, dass das Begehren mittelbar wieder die pauschale Gebühr der alten Satzung für die Benutzung des Leichenhauses fordere, die rechtlich nicht mehr zulässig sei." (Auszug, siehe Archiv)
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ID:
10534
Erstellungsdatum:
16.11.2021
Änderungsdatum:
07.07.2020
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