Direkte Demokratie: Jamaika schlägt rot-rotes Brandenburg

In den Koalitionsverträgen in Brandenburg und Saarland bekunden die künftigen Regierungen den Willen, die Regelungen zur Direkten Demokratie zu verbessern. Der Blick auf die Texte zeigt: Im Saarland soll es weitereichende Verbesserungen geben, in Brandenburg müssen wir weitere Überzeugungsarbeit leisten.

 

Saarland: Weg mit der roten Laterne

Bereits 2007 gab es einen Anlauf zur Reform der direkten Demokratie im Saarland. Diese scheiterte im Januar 2008, weil sich die im Landtag vertretenden Parteien nicht auf konkrete Änderungsvorschläge einigen konnten.

Bei der Landtagswahl hat die CDU die absolute Mehrheit verloren und nun mit FDP und Grüne einen Koalitionsvertrag ausgehandelt. Das führte dazu, dass es eine weitreichende Formel zum Thema Bürgerbeteiligung gibt. Nun kommt es darauf an, den Worten bald Taten Folgen zu lassen, damit die Bürgerinnen und Bürger bald mehr Einfluss nehmen können. Im Vergleich der direktdemokratischen Regelungen hat das Saarland die „rote Laterne“: Es liegt weit abgeschlagen auf dem letzten Platz. Diese will die Regierung nun endlich abgeben. Bravo!

 

Auszug aus dem Koalitionsvertrag Saarland

Bürgerbeteiligung

<typolist type=2>"Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger stärker an politischen Entscheidungsprozessen beteiligen und damit auch das Interesse an Politik stärken. Daher werden wir die gesetzlichen Regelungen zu Volksbegehren und Volksentscheiden so verändern, dass diese Elemente direkter Demokratie zu einem stärker praktikablen Mitwirkungsrecht für Bürgerinnen und Bürger werden. Hierzu werden wir den absoluten Finanzvorbehalt abschaffen, die Quoren absenken und das Verfahren insgesamt erleichtern sowie das Instrument der Volksinitiative einführen.

Wir wollen auch die Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene verbessern und Bürgerbegehren und Bürgerentscheide erleichtern, insbesondere im Hinblick auf die Themenausschlüsse und die Absenkung der Quoren. Die entsprechende Ausgestaltung wird im Ländervergleich geprüft.

Wir wollen im Bereich des Kommunal- und des Landeswahlrechts die Abschaffung des Zählverfahrens nach d’Hondt - auch im Hinblick auf die Besetzung von Ausschüssen. Zur besseren Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichheit der Wahl wird das Verfahren nach Hare/Niemeyer eingeführt.

Wir wollen eine Änderung des kommunalen Wahlrechts im Hinblick auf eine Senkung des Wahlalters für das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre sowie im Hinblick auf die Einführung des Kumulierens und Panaschierens prüfen. Wir wollen die Einführung eines Zwei-Stimmen-Wahlrechts, d. h. die Einführung Direktwahlkreise analog zum System der Bundestagswahl sowie die Abschaffung der Stichwahl bei der Direktwahl von Bürgermeistern/Innen und Landräten/Innen und dem/der Regionalverbandsdirektor/In prüfen."</typolist>

 

Brandenburg

Auch im Osten der Republik will die neue Regierung Verbesserungen für Direkte Demokratie durchsetzen. Allerdings ist die gewählte Formulierung eher vage, es bleibt zu hoffen, dass die Regierung sich dazu durchringt, substanzielle Verbesserungen durchzusetzen. Insbesondere die Einführung der freien Unterschriftensammlung ist unbedingt nötig. Dafür haben wir eine Unterschriftensammlung durchgeführt und wir werden weiter Überzeugungsarbeit leisten.

 

Auszug aus dem Koalitionsvertrag Brandenburg

„Demokratie lebt vom Mittun, vom Mitgestalten der Bürgerinnen und Bürger. Ausgehend vom Auftrag der Brandenburger Landesverfassung wollen die Koalitionspartner in diesem Sinne die bestehenden demokratischen Mitwirkungs- und Gestaltungsrechte der Bürgerinnen und Bürger ausbauen und damit dem Trend zunehmender Politikverdrossenheit entgegenwirken. Das Volksabstimmungsgesetz soll ausgehend von den Erfahrungen einer mehr als 15jährigen Praxis mit dem Ziel novelliert werden, vor allem die Zugangsbedingungen für Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern.

[...]

Die Koalitionspartner prüfen, ob junge Menschen früher mit entscheiden und daher schon mit 16 Jahren an den Kommunalwahlen teilnehmen dürfen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger ebenfalls an den Kommunalwahlen teilnehmen dürfen.“

 

<typohead type=4>Ronald Pabst</typohead>

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