Berliner FDP für bürgerfreundliches Wahlrecht

Seit gestern fordert die FDP eine Reform des Wahlrechts in Berlin. Bürgerinnen und Bürger sollen künftig sowohl bei Landtagswahlen als auch bei kommunalen Wahlen die Parteilisten verändern können (Kumulieren und Panaschieren).

Die Vorschläge der FDP lehnen sich erfreulicherweise an unsere Forderungen an. Mit dem Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen“ haben wir die laufende Diskussion angestoßen – das ist ein wichtiger Etappensieg unserer Arbeit. Und ein Erfolg für die Mühen unserer Unterschriftensammler (Danke :-) .

Spätestens bis April wird das Abgeordnetenhaus beraten, ob es das Volksbegehren übernimmt.

Neben der FDP hat auch Die Linke auf die Forderungen des Volksbegehrens reagiert und sich für veränderbare Parteilisten zumindest auf Bezirksebene ausgesprochen. Der aktuelle Vorschlag der FDP hat dabei das Hamburger Wahlrecht als Vorbild. Dort wurde die Neuregelung ebenfalls von uns angestoßen und in einem jahrelangen Kampf per Volksbegehren und – entscheid durchgesetzt. Mit einem bürgerfreundlichen Wahlrecht haben die Wählerinnen und Wähler mehr Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments.

Denn beim Wählen kann die Reihenfolge der Listenplätze geändert werden. Das sogenannte Kumulieren und Panaschieren ist auf Landesebene bisher nur in Hamburg möglich. Allerdings kennen die meisten Bundesländer auf kommunaler Ebene ähnliche Regelungen.

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