Schleswig-Holstein: Wahlrecht zu schlecht - Neuwahlen

Das Landesverfassungsgericht hat in einem aufsehenerregenden Urteil eine Änderung des Wahlrechts verlangt und Neuwahlen angeordnet. Unser Landesverband hat hierfür einen Vorschlag entwickelt und macht diesen landesweit bekannt.

Seit der letzten Wahl gibt es im Kieler Parlament eine absurde Situation: Die Regierungskoalition hat mehr Sitze im Parlament, obwohl die Oppositionsparteien mehr Stimmen erhalten hatten. Dies liegt am Wahlrecht, genauer gesagt an den Überhangmandaten.

Diese Verfälschung des Wählerwillens ist nicht verfassungsgemäß.

Aufruf von Mehr Demokratie: Wer im Parlament sitzt, entscheiden wir Bürger!

Das Landesverfassungsgericht hat die Regierungsmehrheit in Schleswig-Holstein in ihre Schranken verwiesen. 95 statt 69 Abgeordnete – das ist nicht nur vielen Menschen, sondern auch den Richtern zu viel. Das Wahlrecht in Schleswig-Holstein erzeugt Überhangmandate, dadurch eine Regierung, die nicht von der Mehrheit der Wählerinnen und Wähler getragen wird, und gibt den Menschen zu wenig Einfluss darauf, wer sie im Landtag vertritt.

Wir fordern die Landtagsabgeordneten auf, ein neues Wahlrecht zu verabschieden, das den Wählerinnen und Wählern mehr Einfluss gibt, die Mehrheiten richtig abbildet und Überhangmandate vermeidet.

Deswegen:

<typolist type=2>elf statt 40 Wahlkreise,

in jedem Wahlkreis werden vier Kandidaten gewählt,

jede Wählerin und jeder Wähler hat drei Wahlkreisstimmen und

jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Listenstimme.</typolist>

Auf der Webseite unseres Landesverbandes können Sie diese Forderung unterstützen.

 

Das Wahlrecht ist eine zentrale Machtfrage

Aktive von Mehr Demokratie haben schon viele, viele Tausend Unterschriften für Wahlrechtsreformen gesammelt. So haben wir in Bremen und Hamburg Verbesserungen durchgesetzt. Auch in NRW und Berlin haben wir Volksinitiativen dazu durchgeführt. Die Ereignisse in Kiel zeigen, wie zentral diese Frage ist. Die Wählerinnen und Wähler müssen mit ihrer Stimme mehr erreichen können, als einfach nur eine starre Parteiliste abzusegnen.

Weitere Informationen

Themenseite Wahlrecht

 

<typohead type=4>Ronald Pabst</typohead>

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