Wahlrechtsdebatte im Bundestag: Koalition hat noch immer keinen Gesetzentwurf

Am 26. Mai haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestag über die Reform des Bundestagswahlrechts beraten. Grund dafür ist eine Reform, die das Bundesverfassungsgericht bereits seit 2008 angemahnt hat.

Noch etwas über vier Wochen haben CDU und FDP Zeit, ein Gesetz in den Bundestag einzubringen, um in der von Karlsruhe gesetzten Frist eine Gesetzesänderung zu beschließen. Es ist nicht zu erwarten, dass es noch dazu kommt. Nun haben die Oppositionsparteien eigene Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht, um die Debatte voranzubringen. In dieser Debatte sprach für die CDU Günter Krings, dem das Versäumnis der eigenen Partei sichtbar peinlich war:

„So weit Sie kritisieren, dass die Koalitionsfraktionen zu lange brauchen, um einen ausformulierten Gesetzentwurf zu diesem Thema vorzulegen, gebe ich Ihnen recht. Dieser Kritik kann und will ich nicht entgegentreten. Auch ich hätte mir gewünscht, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt deutlich weiter wären.“ (Quelle: Wortprotokoll des Bundestages (pdf, Seite 12628)

Streitfall negatives Stimmgewicht

In einem Wahlkreis in Dresden wurde 2005 eine Nachwahl zum Bundestag fällig. Dabei wurde deutlich, dass es der CDU geschadet hätte, wenn sie zu viele Zweitstimmen bekommt. Denn dann hätte sie ein Mandat weniger im Bundestag gehabt. Die Wochenzeitung „Die Zeit“ erklärte es ihren Lesern am 22.9.2005 so: „Die Probleme entstehen, weil die Überhangmandate für jedes Land einzeln berechnet werden, die Zweitstimmenanteile aber zwischen den Ländern ausgeglichen werden. In Sachsen (ohne den Wahlkreis 160) hat die CDU 13 Direktkandidaten ins Parlament gebracht, obwohl ihr nach dem Proporz nur 10 Sitze zustehen, sie hat also 3 Überhangmandate. Bekommt sie am 2. Oktober mehr als die erwähnten 42.000 Zweitstimmen, so stehen ihr plötzlich 11 »normale« Mandate zu. Da sich aber ihr bundesweiter Stimmenanteil nicht wesentlich ändert, wird ihr das Mandat an anderer Stelle wieder genommen – bei der NRW-CDU [.]“ (Quelle: Zeit.de)

Den Fall hat das Bundesverfassungsgericht zum Anlass genommen, diesen Teil des Bundestagswahlrechts für verfassungswidrig zu erklären. Das Urteil fiel am 3. Juli 2008. Die Bundestagswahl insgesamt wurde zwar nicht für ungültig erklärt. Aber spätestens bis zum 30. Juni 2011 soll der Gesetzgeber dies ändern. Diese Frist ist weitgehend ungenutzt verstrichen.

Wir fragten Martin Fehndrich nach seiner Meinung zu der Anhörung. Er ist einer der Betreiber der Webseite Wahlrecht.de, kennt sich in den komplexen Details des Themas aus und war einer der Beschwerdeführer, die das Urteil in Karlsruhe erwirkt hatten.

Mehr Demokratie: Du hast die Debatte im Bundestag verfolgt. Traust du der Regierung eine verfassungsgemäße Reform des Bundestagswahlrecht zu?

Martin Fehndrich: Klare Antwort: „Nein“. Zum Teil sind die jetzt diskutierten Vorschläge unpraktisch – dabei denke ich zum Beispiel an die Idee, wieder das Wahlrecht zu verwenden, das bei der zweiten Bundestagswahl 1953 galt.

In der aktuellen Reformdebatte arbeitet nur eine kleine Gruppe von Abgeordneten zu diesem Thema. Anhörungen im Bundestag und zusätzliche Sachkenntnis könnten die Debatte voran treiben. Die derzeitig von der CDU angedeutete Lösung würde nicht einmal das negative Stimmgewicht abschaffen. Mal ganz davon abgesehen, dass Überhangmandate explizit erhalten bleiben sollen.

Kannst du noch etwas mehr zu dem Entwurf der CDU sagen?

Einen richtigen Entwurf gibt es noch nicht. Die CDU hat in der Debatte das Entstehen des negativen Stimmgewichts darauf zurückgeführt, dass es eine Verbindung der Listen eine Partei in den verschiedenen Bundesländern gibt und möchte als Lösung nur eine Trennung der Landeslisten. Dies würde weder negatives Stimmgewicht beseitigen noch Überhangmandate reduzieren.

30. Juni 2011 Mehr Demokratie hat zusammen mit Wahlrecht.de einen Vorschlag entwickelt, wie das Problem weitegehend verhindert werden kann. Auch die Zahl der Überhangmandate würde deutlich reduziert. Wie würde der funktionieren?

Kernpunkt unseres gemeinsamen Vorschlags ist die Einrichtung von Mehrmandatswahlkreisen. In diesen würden je 3-5 Kandidaten einen Sitz erhalten. In solchen Mehrmandatswahlkreisen könnte jede Partei mehrere Kandidaten aufstellen – und große und kleine Parteien haben Chancen, Direktmandate zu gewinnen. Dabei braucht man dann bei der Auszählung nicht länger komplizierte Ausgleichberechnungen, die das Problem der Überhangsmandate verursachen. Auf diese Weise würde das Wahlrecht leichter verständlich werden. Es ist sehr schade, dass über solche Vorschläge nicht diskutiert wird.

<typohead type=4>Vanessa Eggert, Ronald Pabst</typohead>

 

Weitere Informationen:

Wahlrecht.de: Überhangmandate

Wahlrecht.de: Negatives Stimmgewicht

Bundestag.de: Protokoll der Sitzung (pdf)

Mediathek des Bundestags: Video der Debatte

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