Sie wollen eine Information von Verwaltungen oder Behörden, finden diese aber nicht? Dann können Sie Ihr Auskunftsrecht nutzen. Das Sächsische Transparenzgesetz verlangt, dass staatliche Einrichtungen Informationen aktiv veröffentlichen. Und es gibt den Bürgerinnen und Bürgern das Recht, eine Auskunft zu erlangen. Leider sind bisher die Kommunen von der Auskunftspflicht ausgenommen. Es gibt jedoch drei Kommunen, nämlich Leipzig, Dresden und Chemnitz, die sich selbst Informationsfreiheitssatzungen gegeben haben und deren Regelungen teilweise über das Transparenzgesetz hinaus gehen können. Die Satzungen sind online zu finden.
Der einfachste Weg ist ansonsten, Ihre Anfrage mit der Plattform „FragDenStaat“ zu stellen. Dort finden Sie auch eine Auflistung der Verwaltungen, die ansprechbar sind und bereits gestellte Anfragen: https://fragdenstaat.de/zustaendigkeit/sachsen/
In Sachsen gibt es außerdem ein Transparenzportal. Hier werden Sie viele Informationen bereits jetzt online finden. Geben Sie einfach Ihren Suchbegriff ein und los geht‘s!
https://www.lds.sachsen.de/transparenz/
Weitere Informationen unter https://transparenzranking.de/laender/sachsen/.
Falls Sie mehr wissen wollen, können Sie sich an unseren Mitarbeiter Christian König wenden:
https://sachsen.mehr-demokratie.de/ueber-uns/sachsen-ueberuns-kontakt