Netzwerk Bürgerräte: Bürgerräte und Bürgerentscheide gemeinsam denken
Schwerpunkt-Thema beim Netzwerk-Treffen am 10. Januar 2024 ist: Bürgerräte und Bürgerentscheide gemeinsam denken
Kritiker von Bürgerräten bemängeln, dass die in diesen Losversammlungen entwickelten Empfehlungen nicht bindend sind. Gemeinderäte und -verwaltungen sind nicht verpflichtet, die Vorschläge der Bürgerrat-Teilnehmer umzusetzen.
Eine Möglichkeit zur Herstellung von mehr Verbindlichkeit ist die Verbindung von Bürgerräten mit Bürgerentscheiden. In vielen Bundesländern haben Gemeinderäte die Möglichkeit, den Bürgern bestimmte Fragen zur Abstimmung vorzulegen. Die zur Abstimmung berechtigten Bürger entscheiden anstelle des Gemeinderates. Die Ergebnisse solcher Bürgerentscheide sind verbindlich, wenn ein je nach Bundesland unterschiedliches Zustimmungsquorum erreicht wird. Nur in Hamburg gibt es eine solche Abstimmungshürde nicht. Die Bürgerentscheid-Ergebnisse müssen von der jeweiligen Gemeindeverwaltung umgesetzt werden. Siehe Bürgerbegehren in den Kommunen.
2022/23 gab es in Bischweier erstmals nicht nur einen Bürgerrat zu einer kommunalpolitischen Frage, sondern anschließend auch einen Bürgerentscheid. Auf der Fläche eines ehemaligen Spanplattenwerks in Bischweier plant der Projektentwickler Panattoni einen Standort zur Produktionsversorgung und Vormontage für die Mercedes-Benz AG. Das sogenannte International Consolidation Center (ICC).
Der Standort grenzt unmittelbar an Wohngebiete in Bischweier und Kuppenheim an. Können die daraus entstehenden Herausforderungen für Verkehr und Umwelt verträglich gestaltet werden? Welche Auswirkungen hat das auf die kleine Gemeinde Bischweier und die Region Mittelbaden? Wie soll das geregelt werden?
In einem ersten Schritt hatte sich ein zufällig gelostes Bürgerforum mit diesen Fragen befasst und ein Bürgergutachten dazu erstellt. Darauf aufbauend fand am 15. Januar 2023 ein Bürgerentscheid zur Frage statt, ob die Gemeinde ein Verfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den Standort einleiten soll. 76,2 Prozent der Abstimmenden haben für das ICC votiert. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 47,6 Prozent. Damit haben auch mehr als die in der Gemeindeordnung vorgeschriebenen 20 Prozent aller Stimmberechtigten für die Aufstellung des Bebauungsplans gestimmt. Das Ergebnis ist also bindend. Siehe mehr dazu hier.
Über das Verfahren in Bischweier informieren
- Robert Wein, Bürgermeister von Bischweier
- Timo Peters, Stabsstelle für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg
- Dr. Constantin Schäfer, ifok
Außerdem berichtet Steffen Krenzer von Mehr Demokratie über ein Projekt des Vereins, mit dem die Verbindung von Bürgerräten und Bürgerentscheiden auch in anderen Kommunen erprobt werden soll.
Anmeldungen bitte an info @buergerrat.de
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