Transparente Geldauflagenverwaltung
Mehr Demokratie e.V. erfüllt die Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern. Wir garantieren Ihnen eine transparente Geldauflagenverwaltung.
- Eine fristgerechte, datenschutzgemäße Geldauflagenverwaltung, die Sie unverzüglich über eingehende und ausstehende Zahlungseingänge informiert.
- Unsere Arbeit ist wegen Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Bonn Außenstadt (Steuernummer 206/5871/0250 vom 22.12.2014) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
- Die Verwendung der Geldauflagen ausschließlich
für den in der Satzung vorgesehenen Zweck.
- Die Einhaltung der Rechenschaftspflichten bei den Oberlandesgerichten und Generalstaatsanwaltschaften. Zu den Aktenzeichen...
- Mitteilung über Satzungsänderungen, die die Gemeinnützigkeit betreffen.
- Strikte Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.
- Ein Sonderkonto, das ausschließlich der Zuweisung von
Geldauflagen und Bußgeldern zur Verfügung steht.
- Bei Bedarf weitere Materialien wie Überweisungsträger mit dem Eindruck "keine Spende" im Sinne des § 10b EStG sowie Aufkleber mit der Anschrift und Angabe des Kontos.