Für Errichtung eines Mobilfunkmasts auf dem Feuerwehrturm
Rögling (Bayern)
Themenbereich:
Wirtschaftsprojekte (Mobilfunk)
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Zulässig
Weitere Informationen
Jahr:
2019
Verfahrenstyp:
2. c (genauer:) Ratsreferendum: Gegenvorschlag zu Bürgerbegehren
Zulässigkeit:
15.01.2019
Beschluss zum Bürgerentscheid:
15.01.2019
Weitere Entwicklung:
Am 10.03.2019 fanden zwei Bürgerentscheide über den Bau eines Mobilfunkmasts statt. Der Gemeinderat hat drei Tage vor der Wahl ein Flugblatt verteilt und somit gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Daraufhin entschied das Landratsamt Donau-Ries, die Bürgerentscheide für ungültig zu erklären. Infolgedessen zog der Initiator das Bürgerbegehren zurück, sodass der zuvor gefasste Beschluss zum Bau des Mobilfunkturms seine Gültigkeit behält. Jener Beschluss wurde jüngst durch die Unterzeichnung des Vertrags mit der Telekom bestätigt. (05.07.19, JM)